Schuldnerberatung in Salzgitter
Schulden? So kommen Sie da raus.
Wenn die Post sich stapelt und das Geld nicht reicht, ist das kein Grund für Scham, sondern ein Grund zu handeln. Hier erfahren Sie ruhig und ohne Juristendeutsch, was jetzt zählt und welcher erste Schritt der richtige ist.
Erstgespräch kostenlos Vertraulich Keine Warteliste, Sie erreichen direkt einen Berater
Sie sind nicht allein
Sie sind nicht allein, und Schulden sind lösbar. Fast jeder Mensch in Geldnot denkt zuerst, er hätte versagt. Das stimmt nicht.
Überschuldung trifft Menschen mitten im Leben, oft durch Dinge, die niemand plant: Jobverlust, Krankheit, Trennung, eine Bürgschaft, gestiegene Kosten. Es gibt einen gesetzlich geregelten Weg da raus, und der steht jedem offen. Sie müssen ihn nur nicht allein gehen.
Menschen in Deutschland gelten als überschuldet. Sie sind einer von vielen, nicht der Einzige.
dauert das Insolvenzverfahren in der Regel bis zur Restschuldbefreiung (§ 287 InsO).
kostet Sie das Erstgespräch. Bei Bürgergeld oder geringem Einkommen die ganze Beratung.
Den ersten Anruf können wir Ihnen nicht abnehmen. Jeden Schritt danach schon. Wo Sie stehen, zeigt der Schulden-Check.
Mit einem P-Konto sichern Sie sofort Ihr Existenzminimum. Das ist der dringendste Schritt, alles andere kann warten. So stoppen Sie die Kontopfändung.
Die ersten Schritte, ganz ruhig
Sie müssen heute nicht alles lösen. Es reicht, in der richtigen Reihenfolge anzufangen. Diese vier Dinge bringen Sie schon ein gutes Stück weiter.
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Atmen Sie durch. Schulden verjähren nicht über Nacht.
Der Druck fühlt sich riesig an, aber kein Brief verlangt, dass Sie heute Abend alles regeln. Sie haben Zeit, den nächsten Schritt in Ruhe zu gehen. Was Sie nicht tun sollten: einen neuen Kredit aufnehmen, um alte Schulden zu zahlen. Das vergrößert das Loch nur.
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Sammeln Sie die Post, auch ungeöffnet.
Mahnungen, Inkasso-Briefe, Kontoauszüge, Verträge: Legen Sie alles in einen Karton oder eine Mappe. Sie müssen es nicht sortieren und nicht alles verstehen. Das ordnen wir später gemeinsam. Wichtig ist nur, dass nichts verloren geht.
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Schützen Sie Ihr Einkommen, bevor gepfändet wird.
Ist eine Pfändung absehbar, wandeln Sie Ihr Girokonto rechtzeitig in ein P-Konto um. Damit bleibt Ihr Existenzminimum, rund 1.560 Euro im Monat, geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr. So funktioniert das P-Konto.
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Holen Sie sich kostenlose, neutrale Beratung.
Der wichtigste Schritt ist auch der einfachste: ein Anruf bei einer gemeinnützigen Beratungsstelle. Wir verkaufen nichts, verschaffen Ihnen einen Überblick und sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie der beste ist. Das Erstgespräch kostet nichts.
Sie müssen Schritt 1 bis 3 nicht allein schaffen. Rufen Sie an, dann gehen wir sie gemeinsam durch.
Jetzt anrufen, Erstgespräch kostenlosDer Schulden-Check
Sechs Fragen, ehrliche Antwort. Der Check ersetzt keine Beratung, aber er zeigt Ihnen in einer Minute, wo Sie stehen und wie dringend es ist.
Läuft nur hier auf Ihrem Gerät. Es wird nichts gespeichert oder an uns übertragen.
Reicht Ihr Geld am Monatsende für Miete, Strom und Lebensmittel?
Nutzen Sie den Dispo oder Kredite, um andere Schulden zu bezahlen?
Haben Sie Mahnungen oder Inkasso-Briefe bekommen?
Sind Miete, Strom oder Krankenkasse im Rückstand?
Wurde Ihr Konto oder Lohn schon gepfändet?
Wissen Sie, wie hoch Ihre Schulden insgesamt sind?
Drei Themen, die jetzt wichtig werden
Je nachdem, wo Sie stehen, ist ein anderer Schritt als Erstes dran. Hier ist erklärt, was sich dahinter verbirgt. Tiefer einsteigen können Sie auf den verlinkten Seiten.
Das P-Konto schützt Ihr Existenzminimum
Mit einem Pfändungsschutzkonto bleiben rund 1.560 Euro im Monat unpfändbar, mit Kindern mehr. Ihre Bank muss Ihr Konto auf Antrag umwandeln. Das ist der schnellste Schutz, wenn eine Pfändung droht.
P-Konto verstehen Wenn die Schulden bleibenPrivatinsolvenz: der geregelte Weg zur Schuldenfreiheit
Lässt sich mit den Gläubigern keine Einigung finden, bringt das Verfahren Sie in der Regel in 3 Jahren zur Restschuldbefreiung. Was Sie behalten dürfen und wie es abläuft, lesen Sie hier.
Privatinsolvenz verstehen Wie es ausgehtRestschuldbefreiung: schuldenfrei und neu starten
Am Ende werden die restlichen Schulden erlassen. Seit 2023 verschwindet der Eintrag schon 6 Monate später aus der SCHUFA. Was danach möglich ist, erklärt diese Seite.
Neuanfang verstehenWas viele zurückhält, und was wirklich stimmt
Diese Gedanken kennen wir aus fast jedem Erstgespräch. Meist halten sie Menschen jahrelang vom ersten Schritt ab, ganz ohne Grund.
„Dann erfahren alle, dass ich pleite bin.“
Von uns erfährt niemand etwas. Nicht Ihr Arbeitgeber, nicht Ihre Nachbarn, nicht Ihre Familie. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Die erste Anfrage können Sie auf Wunsch sogar anonym stellen.
„Eine Insolvenz dauert doch ewig.“
In der Regel sind es 3 Jahre. Seit der Reform 2020 kommt die Restschuldbefreiung nach drei Jahren, nicht mehr nach sechs. Und oft lässt sich eine Insolvenz mit einer Einigung sogar ganz vermeiden.
„Ich verliere meine Wohnung und mein Auto.“
Meistens nicht. Ihre Mietwohnung ist durch die Insolvenz nicht automatisch gefährdet. Ein Auto dürfen Sie in der Regel behalten, wenn Sie es für den Weg zur Arbeit brauchen. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vorab.
„Beratung kann ich mir nicht leisten.“
Das Erstgespräch kostet nichts. Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist die gesamte Beratung kostenfrei. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und verdienen nichts an Ihrer Notlage.
Machen Sie heute den ersten Schritt
Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Das Gespräch ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Keine Warteliste, Sie erreichen direkt einen Berater. Danach entscheiden Sie in Ruhe, wie es weitergeht.
Rückruf anfordern
Wir melden uns werktags, diskret und ohne Drängen.
„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“
Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Warten macht Schulden nicht kleiner, nur den Druck größer. Ein Anruf genügt, und Sie tragen das nicht mehr allein. Das Erstgespräch ist kostenlos.
0531 38721788, Erstgespräch kostenlos Oder lieber zurückrufen lassen? Zum Rückruf-Formular