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INSO Salzgitter · Schuldnerberatung
Ratgeber Pfändung

Pfändung: was Ihnen bleibt

Ob Lohn oder Konto gepfändet wird: Ein fester Teil Ihres Einkommens ist gesetzlich unpfändbar und gehört Ihnen. Hier erfahren Sie ruhig erklärt, wie viel das ist, wie der pfändbare Betrag entsteht und wie Sie sich schützen.

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Eine Pfändung ist kein Grund für Scham, sondern ein Grund zu handeln.

Sehr viele Menschen erleben genau das, was Sie gerade durchmachen. Niemand bei uns urteilt. Wichtig ist nur: Sie sind dem nicht hilflos ausgeliefert. Das Gesetz schützt Ihr Existenzminimum, und wir zeigen Ihnen, wie Sie diesen Schutz nutzen.

Das Grundprinzip

Was eine Pfändung überhaupt ist

Eine Pfändung bedeutet, dass ein Gläubiger sich mithilfe des Staates einen Teil Ihres Geldes holt, um eine offene Forderung auszugleichen. Voraussetzung ist fast immer ein vollstreckbarer Titel, also etwa ein Gerichtsbeschluss oder ein Vollstreckungsbescheid. Mit diesem Titel kann der Gläubiger entweder Ihr Einkommen beim Arbeitgeber pfänden oder Ihr Konto bei der Bank.

Das Entscheidende vorweg: Gepfändet werden darf nie alles. Das Gesetz lässt Ihnen immer so viel, dass Sie davon leben und Ihre Familie versorgen können. Dieser geschützte Betrag heißt Pfändungsfreigrenze.

  • Lohnpfändung: Ihr Arbeitgeber führt den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger ab, den Rest bekommen Sie weiterhin ausgezahlt.
  • Kontopfändung: Ihre Bank sperrt das Guthaben oberhalb des geschützten Betrags. Ohne Schutz kommen Sie an Ihr Geld vorerst nicht heran.
Was Ihnen bleibt

Die Pfändungsfreigrenze: Ihr geschütztes Minimum

Die Pfändungsfreigrenze ist der Betrag Ihres monatlichen Netto-Einkommens, an den kein Gläubiger heran darf. Sie wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst und steigt, wenn Sie für andere Menschen Unterhalt leisten.

~1.560 €pro Monat unpfändbar (alleinstehend, ohne Unterhaltspflichten)

Wer für Kinder oder einen Ehepartner sorgt, behält deutlich mehr. Schon die erste Unterhaltspflicht hebt die Grenze um mehrere Hundert Euro an.

Stand der Pfändungstabelle 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026. Der genaue Wert wird vor dem nächsten Stichtag aktualisiert. Den für Ihre Familiensituation gültigen Betrag rechnen wir Ihnen im Gespräch genau aus.

So entsteht der pfändbare Betrag

Wie viel überhaupt gepfändet werden darf

Pfändbar ist immer nur der Teil Ihres Netto-Einkommens, der über der Freigrenze liegt. Und selbst von diesem Teil bleibt Ihnen ein Anteil. Der pfändbare Betrag steigt also nur langsam und in festen Stufen an, abzulesen in der gesetzlichen Pfändungstabelle. Diese Stufen sorgen dafür, dass sich Mehrarbeit für Sie weiter lohnt.

Ein vereinfachtes Beispiel für einen Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten zeigt das Prinzip:

Ihr Netto-Einkommen im Monat 2.000 €
davon geschützt (unpfändbar)Ihr Existenzminimum rund 1.560 €
pfändbar nach Tabellenur ein Teil des Betrags oberhalb der Grenze nur ein kleiner Teil

Die Zahlen sind gerundet und dienen nur zur Veranschaulichung. Der exakte pfändbare Betrag ergibt sich aus der amtlichen Pfändungstabelle und Ihrer Unterhaltssituation. Wir prüfen für Sie, ob bei Ihnen womöglich zu viel einbehalten wird, und beantragen bei Bedarf eine Korrektur.

Soforthilfe bei Kontopfändung

Das P-Konto: Ihr Schutz beim Konto

Bei einer Kontopfändung droht die größte Gefahr, weil die Bank zunächst das gesamte Guthaben sperrt, auch Lohn oder Sozialleistungen, die gerade eingegangen sind. Der wichtigste Schritt ist deshalb die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto, ein Pfändungsschutzkonto.

  • Auf dem P-Konto ist Ihr Grundfreibetrag von rund 1.560 Euro im Monat automatisch geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr.
  • Ihre Bank muss jedes Girokonto auf Ihren Antrag umwandeln, innerhalb von vier Geschäftstagen und ohne Mehrkosten.
  • Innerhalb des Freibetrags verfügen Sie wie gewohnt: abheben, überweisen, Lastschriften einlösen.
  • Kinder, weitere Unterhaltspflichten und manche Sozialleistungen lassen sich über eine Bescheinigung zusätzlich absichern.
Wenn das Konto bereits gepfändet ist, zählt jeder Tag.

Je früher Sie das P-Konto einrichten und die passende Bescheinigung einreichen, desto mehr Geld bleibt geschützt. Rufen Sie uns an, wir gehen die Schritte mit Ihnen durch.

Wenn der Lohn gepfändet wird

Lohnpfändung: was für Sie und Ihren Arbeitgeber gilt

Bei einer Lohnpfändung erhält Ihr Arbeitgeber die Anweisung, den pfändbaren Teil Ihres Gehalts direkt an den Gläubiger zu überweisen. Den unpfändbaren Teil bekommen Sie wie immer ausgezahlt. Ihr Arbeitgeber erfährt damit von der Pfändung, das lässt sich nicht vermeiden.

Eine Lohnpfändung allein ist jedoch kein Kündigungsgrund. Wir helfen Ihnen, das Gespräch mit dem Arbeitgeber sachlich zu führen, und arbeiten parallel daran, die Pfändung über eine Einigung mit dem Gläubiger oder über ein Insolvenzverfahren wieder zu beenden.

Was Sie jetzt tun können

So werden Sie die Pfändung wieder los

Eine Pfändung bleibt grundsätzlich bestehen, solange die Schuld besteht. Den dauerhaften Ausweg gibt es trotzdem, meist über einen dieser Wege:

  • Schutz herstellen: P-Konto einrichten und Bescheinigung einreichen, damit Ihr Existenzminimum gesichert ist. Das ist der erste, dringendste Schritt.
  • Einigung mit dem Gläubiger: Oft lässt sich die Forderung über einen Ratenplan oder einen Vergleich mit Teilerlass regeln. Dann endet die Pfändung.
  • Privatinsolvenz: Gelingt keine Einigung, schützt das Verfahren. Mit der Eröffnung enden laufende Pfändungen, und in der Regel nach 3 Jahren folgt die Restschuldbefreiung.

Welcher Weg für Ihre Lage der richtige ist, lässt sich nicht aus der Ferne sagen. Das hängt von der Höhe der Schulden, Ihrem Einkommen und Ihrer Familiensituation ab. Genau das klären wir gemeinsam im kostenlosen Erstgespräch, ruhig und ohne Druck.

Pfändung läuft schon? Verlieren Sie keine Zeit, wir ordnen Ihre Lage mit Ihnen.

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Häufige Fragen zur Pfändung

Was die meisten zuerst wissen wollen

Wie viel von meinem Lohn darf gepfändet werden?

Pfändbar ist nur der Teil Ihres Netto-Einkommens, der über der Pfändungsfreigrenze liegt. Diese liegt aktuell bei rund 1.560 Euro im Monat für einen Alleinstehenden ohne Unterhaltspflichten. Wer für andere Menschen sorgt, etwa für Kinder oder einen Ehepartner, behält deutlich mehr. Der genaue pfändbare Betrag steht in der gesetzlichen Pfändungstabelle und steigt nur langsam mit dem Einkommen an.

Mein Konto ist gepfändet. Was kann ich sofort tun?

Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto, ein Pfändungsschutzkonto, um. Damit ist Ihr Grundfreibetrag von rund 1.560 Euro im Monat automatisch geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr. Ihre Bank muss das auf Ihren Antrag innerhalb von vier Geschäftstagen erledigen, ohne Mehrkosten. Jedes Girokonto lässt sich umwandeln, Sie brauchen kein neues.

Kann ich von einem P-Konto noch Geld abheben, wenn es gepfändet ist?

Ja. Bis zur Höhe Ihres Freibetrags können Sie über ein P-Konto wie gewohnt verfügen, also abheben, überweisen und Lastschriften einlösen. Nur der Betrag oberhalb des Freibetrags wird zurückgehalten. Nicht verbrauchtes Guthaben können Sie in begrenztem Umfang in den nächsten Monat mitnehmen.

Darf der Arbeitgeber mich wegen einer Lohnpfändung kündigen?

Eine Lohnpfändung allein ist kein Kündigungsgrund. Ihr Arbeitgeber erfährt zwar von der Pfändung, weil er den pfändbaren Teil direkt an den Gläubiger abführen muss. Wir können Ihnen helfen, das Gespräch mit dem Arbeitgeber sachlich zu führen und die Pfändung wieder zu beenden.

Wie werde ich eine Pfändung wieder los?

Solange die Schuld besteht, bleibt die Pfändung in der Regel bestehen. Dauerhaft beenden lässt sie sich, indem die Forderung beglichen oder eine Einigung mit dem Gläubiger getroffen wird, etwa ein Ratenplan oder ein Vergleich. Gelingt das nicht, schützt eine Privatinsolvenz: Mit Verfahrenseröffnung enden laufende Pfändungen, und nach der Restschuldbefreiung sind Sie frei. Welcher Weg für Sie passt, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Ist Bürgergeld oder Kindergeld vor Pfändung geschützt?

Sozialleistungen wie Bürgergeld und auch das Kindergeld genießen einen besonderen Schutz. Auf einem P-Konto lassen sich solche Leistungen über eine Bescheinigung zusätzlich zum Grundfreibetrag sichern. Wichtig ist, dass Sie die Bescheinigung rechtzeitig bei der Bank einreichen. Wir stellen sie Ihnen aus oder zeigen Ihnen, wo Sie sie bekommen.

Eine Pfändung muss nicht der Anfang vom Ende sein.

Sie ist oft der Moment, in dem Menschen sich endlich Hilfe holen. Genau dafür sind wir da. Ein Anruf genügt, das Erstgespräch ist kostenlos und vertraulich, und Sie tragen das nicht mehr allein.

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