So läuft die Schuldnerberatung ab: ruhig, in Ihrem Tempo.
Viele zögern, weil sie nicht wissen, was sie erwartet. Deshalb erklären wir Ihnen hier ganz genau, was in jedem Schritt passiert, was Sie selbst tun und was wir für Sie übernehmen. Sie werden sehen: Das meiste übernehmen wir, und nichts geschieht über Ihren Kopf hinweg.
Erstgespräch kostenlos Termine meist in derselben Woche Vertraulich
Sie müssen nichts vorbereitet haben, und niemand wird Sie verurteilen
Die größte Hürde ist meist der erste Anruf. Danach wird es leichter. Sie kommen so, wie Sie sind, auch mit einem unsortierten Stapel Briefe und ohne Überblick. Das kennen wir aus hunderten Gesprächen. Es gibt keine dummen Fragen und keine Vorwürfe, nur den nächsten Schritt.
- Kein Urteil, keine Belehrung.Wir hören zu und erklären, statt zu bewerten. Überschuldung trifft Menschen aus allen Berufen und Schichten.
- Sie müssen nichts vorbereiten.Bringen Sie mit, was Sie haben. Den Rest sortieren wir gemeinsam, in Ruhe.
- Sie bestimmen das Tempo.Nach dem ersten Gespräch entscheiden Sie in Ruhe, ob und wie es weitergeht. Nichts wird über Ihren Kopf hinweg entschieden.
Bei einer laufenden Kontopfändung zählt jeder Tag. Mit einem P-Konto sichern Sie sofort Ihr Existenzminimum. Wir erklären Ihnen die Schritte am Telefon, bevor Sie sich durch den ganzen Ablauf lesen.
Vier Schritte bis zur Schuldenfreiheit
Bei jedem Schritt sehen Sie, was Sie selbst tun, was wir für Sie übernehmen und wie lange es etwa dauert. Kein Schritt beginnt, bevor Sie ihn verstanden haben.
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Überblick verschaffen: Wo stehen Sie?
Im ersten, kostenlosen Termin verschaffen wir uns gemeinsam ein vollständiges Bild. Am Ende wissen Sie schwarz auf weiß, bei wem Sie wie viel Schulden haben. Allein das nimmt vielen schon einen Großteil der Last.
1 Termin (etwa 60 Minuten), kostenlosWas Sie tunSie rufen an und vereinbaren einen Termin. Zum Gespräch bringen Sie mit, was Sie an Unterlagen finden. Auch ein unsortierter Karton ist völlig in Ordnung, das kennen wir.
Was wir tunWir hören zu, sortieren alles, schreiben bei Bedarf alle Gläubiger an und ermitteln Ihre Gesamtverschuldung. Danach schlagen wir Ihnen den Weg vor, der für Sie am besten passt.
Was Sie zum ersten Termin mitbringen können
- Mahnungen, Inkasso-Briefe und Schreiben von Gerichten oder Gerichtsvollziehern
- Verträge oder Bescheide zu Krediten, Raten und Rückständen
- einen aktuellen Einkommensnachweis (Lohn, Rente, Bürgergeld) und Ihre Kontoauszüge
- einen Ausweis
Sie haben nicht alles zur Hand? Kommen Sie trotzdem. Fehlendes besorgen wir Schritt für Schritt zusammen.
Ersten Termin vereinbaren Keine Warteliste, Sie erreichen direkt einen Berater. -
Einigung mit den Gläubigern versuchen
Bevor irgendjemand das Wort Insolvenz in den Mund nimmt, prüfen wir den einfacheren Weg: eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. Oft lässt sich so eine Insolvenz ganz vermeiden. Ab jetzt führen wir die Korrespondenz, nicht mehr Sie.
einige Wochen bis MonateWas Sie tunFast nichts. Sie leiten neue Post an uns weiter und entscheiden am Ende nur, welchem Vorschlag Sie zustimmen. Die Anrufe und Briefe der Gläubiger nehmen wir Ihnen ab.
Was wir tunWir verhandeln mit allen Gläubigern: Ratenpläne, Vergleiche, oft auch einen Teilerlass. Gelingt die Einigung, sind Sie ohne Insolvenz durch. Ab jetzt beantworten wir auch die Inkasso-Post für Sie.
Sie sind unsicher, ob bei Ihnen eine Einigung reicht? Fragen Sie uns kurz am Telefon. -
Wenn nötig: Antrag auf Privatinsolvenz
Scheitert die Einigung, ist die Privatinsolvenz kein Scheitern, sondern Ihr geordneter Weg zum Neuanfang. Wir bereiten den gesamten Antrag mit Ihnen vor. Sie müssen sich um die Formulare nicht selbst kümmern.
wir bereiten alles vor, Sie unterschreibenWas Sie tunSie sehen die Unterlagen mit uns durch und unterschreiben den Antrag, den wir gemeinsam vorbereitet haben. Sie müssen vor Gericht nichts allein vertreten.
Was wir tunWir stellen die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch nach § 305 InsO aus, füllen den Insolvenzantrag mit Ihnen aus und reichen ihn beim Gericht ein. Ab Verfahrenseröffnung müssen Gläubiger und Inkasso Ruhe geben.
Mehr zum Verfahren lesen Sie auf der Seite Privatinsolvenz Salzgitter. -
Drei Jahre durchhalten, dann schuldenfrei
In der sogenannten Wohlverhaltensphase erfüllen Sie überschaubare Pflichten. Am Ende erteilt Ihnen das Gericht die Restschuldbefreiung: Die restlichen Schulden sind dann weg. In der Regel dauert das seit der Reform nur noch 3 Jahre (§ 287 InsO).
in der Regel 3 Jahre, danach: RestschuldbefreiungWas Sie tunSie erfüllen überschaubare Pflichten: arbeiten oder sich um Arbeit bemühen, den pfändbaren Teil des Einkommens abführen und Adress- oder Jobwechsel melden. Ihr Existenzminimum bleibt geschützt.
Was wir tunWir bleiben Ihre Anlaufstelle für alle Fragen, bis das Gericht die Restschuldbefreiung erteilt. Danach sind die restlichen Schulden weg, und seit 2023 verschwindet der Eintrag schon 6 Monate später aus der SCHUFA.
Wie der Neustart danach aussieht, lesen Sie unter Restschuldbefreiung.
Welcher Schritt bei Ihnen gerade dran ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Sie müssen sich vorher für nichts entscheiden.
Erstgespräch vereinbarenVon uns erfährt niemand etwas
Viele sorgen sich, dass Arbeitgeber, Familie oder Nachbarn etwas mitbekommen. Diese Sorge können wir Ihnen nehmen: Wir unterliegen der Schweigepflicht. Ehrlich bleibt der Hinweis, dass ein eröffnetes Insolvenzverfahren amtlich öffentlich bekannt gemacht wird. Was das konkret bedeutet, erklären wir Ihnen verständlich im Gespräch.
Niemand erfährt von uns etwas über Ihre Beratung: nicht Ihr Arbeitgeber, nicht Ihre Nachbarn, nicht Ihre Familie.
Sie sind noch unsicher? Die erste Anfrage können Sie auch anonym stellen. Ihren Namen brauchen wir erst, wenn Sie sich für die Beratung entscheiden.
Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich für Ihre Beratung, vertraulich und ohne Weitergabe an Dritte (Art. 13 DSGVO).
3 Jahrein der Regel bis zur Restschuldbefreiung (§ 287 InsO)
Nach 3 Jahren sind Sie in der Regel schuldenfrei
Die vier Schritte wirken am Anfang vielleicht lang. Aber das Ziel steht fest: Am Ende des Verfahrens erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung, und die restlichen Schulden sind erlassen. Sie starten neu, mit einem geschützten Existenzminimum und einer SCHUFA, die schon 6 Monate später wieder sauber ist.
Wir können Ihnen keinen bestimmten Ausgang versprechen, jeder Fall ist anders. Was wir versprechen können: Sie gehen diesen Weg nicht allein.
Den ersten Schritt machenBereit für den ersten Schritt?
Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Das Gespräch ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Keine Warteliste, Sie erreichen direkt einen Berater.
Rückruf anfordern
Wir melden uns werktags, diskret und ohne Drängen.
„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“
Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Jetzt wissen Sie, wie es abläuft, und dass das meiste wir übernehmen. Es fehlt nur noch der erste Anruf, dann tragen Sie das nicht mehr allein.
0531 38721788, Erstgespräch kostenlos Oder lieber zurückrufen lassen? Zum Rückruf-Formular