Privatinsolvenz: Ablauf, Dauer und was Sie behalten dürfen
Wie das Verfahren funktioniert, warum es in der Regel nur 3 Jahre dauert und weshalb Wohnung und Auto meist bleiben, wo sie sind.
Ratgeber folgt in KürzeFür ganz Salzgitter
Wir sind eine gemeinnützige Beratungsstelle. Wir ermitteln Ihre Gesamtverschuldung, verhandeln mit Ihren Gläubigern und bereiten die Privatinsolvenz für Sie vor. Das Erstgespräch bleibt vertraulich.
Termine meist in derselben Woche Vertraulich
Falls Sie gerade keinen Kopf für lange Texte haben, hier ist alles, was zählt.
Schulden sind lösbar, und Sie sind nicht allein. Es gibt einen gesetzlich geregelten Weg, der für jeden offensteht. Rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Es ist keine Schande, sondern ein Anlass zu handeln.
Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist das gesamte außergerichtliche Verfahren bei uns kostenfrei.
Nach 3 Jahren sind Sie in der Regel schuldenfrei. Die Restschuldbefreiung kommt seit der Reform 2020 regulär nach 3 Jahren, nicht mehr nach 6.
Ihr Existenzminimum ist geschützt. Rund 1.590 Euro Ihres Netto-Einkommens im Monat sind unpfändbar, mit Unterhaltspflichten mehr (Stand 1. Juli 2026).
Ihre Beratung bleibt vertraulich. Von uns erfährt niemand etwas: nicht Ihr Arbeitgeber, nicht Ihre Nachbarn. Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Es muss nicht immer die Insolvenz sein. Oft reicht eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern. Wir prüfen zuerst den einfacheren Weg.
Mit einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) sichern Sie sofort Ihr Existenzminimum. Ihre Bank muss Ihr Girokonto auf Ihren Antrag umwandeln. Rufen Sie uns an, wir erklären Ihnen die Schritte.
Viele warten Jahre, bevor sie sich Hilfe holen. Meist aus Scham, manchmal aus Angst vor dem Wort „Insolvenz“. Dabei gilt: Je früher Sie kommen, desto mehr Möglichkeiten haben wir. Oft lässt sich eine Insolvenz sogar ganz vermeiden.
Schon ein einziger Punkt ist Grund genug für ein Gespräch.
Sechs Fragen, ehrliche Antwort. Der Check ersetzt keine Beratung, aber er zeigt Ihnen, wo Sie stehen.
Läuft nur hier auf Ihrem Gerät. Es wird nichts gespeichert oder an uns übertragen.
Reicht Ihr Geld am Monatsende für Miete, Strom und Lebensmittel?
Nutzen Sie den Dispo oder Kredite, um andere Schulden zu bezahlen?
Haben Sie Mahnungen oder Inkasso-Briefe bekommen?
Sind Miete, Strom oder Krankenkasse im Rückstand?
Wurde Ihr Konto oder Lohn schon gepfändet?
Wissen Sie, wie hoch Ihre Schulden insgesamt sind?
Bei jedem Schritt steht, was Sie selbst tun und was wir für Sie übernehmen. Sie werden sehen: Das meiste übernehmen wir.
Bringen Sie bitte möglichst sortierte Unterlagen mit: Mahnungen, Inkasso-Briefe, Kontoauszüge. So holen Sie das Maximum aus dem Termin für sich heraus.
Wir ermitteln Ihre Gesamtverschuldung. Danach wissen Sie schwarz auf weiß, wo Sie stehen.
Fast nichts. Sie entscheiden nur, welchem Vorschlag Sie zustimmen.
Wir versuchen eine außergerichtliche Einigung für Sie zu erzielen. Gelingt die Einigung, sind Sie ohne Insolvenz durch.
Dem Verbraucherinsolvenzantrag hat zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorauszugehen. Wir führen diesen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch gemäß § 305 InsO für Sie durch. Scheitert der Versuch, stellen wir eine offizielle Bescheinigung nach § 305 InsO aus. Diese ist die Grundvoraussetzung, um danach den eigentlichen Insolvenzantrag bei Gericht einreichen zu können.
Sie unterschreiben den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, den wir anhand Ihrer Angaben vorbereitet haben.
Scheitert die Einigung, kümmern wir uns um die Bescheinigung nach § 305 InsO. Wir füllen den Insolvenzantrag mit Ihnen aus und reichen ihn beim Gericht ein. Ab Verfahrenseröffnung müssen Gläubiger und Inkasso Ruhe geben.
Sie erfüllen überschaubare Pflichten: arbeiten oder sich um Arbeit bemühen, den pfändbaren Teil des Einkommens abführen, Adressänderungen melden usw.
Ab hier läuft das Verfahren über das Gericht und den Treuhänder. Danach sind die restlichen Schulden weg, und seit 2023 verschwindet der Eintrag schon 6 Monate später aus der SCHUFA.
Welcher Schritt bei Ihnen dran ist, klären wir im Erstgespräch.
Termin vereinbaren0 €für die meisten Menschen, die zu uns kommen
Vom Land Niedersachsen als geeignete Stelle nach § 305 InsO anerkannt
Träger der Beratungsstelle ist die Schuldnerberatung für Menschen in Niedersachsen e. V. mit Sitz in Braunschweig, eingetragen beim Amtsgericht Braunschweig (VR 201426). Als Verein verdienen wir nichts an Ihrer Notlage: keine Provisionen, keine Umschuldungskredite, keine versteckten Gebühren. Genau deshalb können wir Ihnen den Weg empfehlen, der für Sie der beste ist, nicht den, der am meisten einbringt.
„Die meisten kommen mit demselben Satz zu uns: ‚Ich hätte viel früher anrufen sollen.‘ Den ersten Schritt können wir Ihnen nicht abnehmen. Jeden danach schon.“ Ihr Beratungsteam, Schuldnerberatung Salzgitter
Vor Ort in Salzgitter, Albert-Schweitzer-Straße 42, nach Vereinbarung. Auf Wunsch auch telefonisch oder per Video. Für den ersten Schritt müssen Sie nicht einmal das Haus verlassen.
Kurz und ohne Juristendeutsch erklärt. Alles Weitere besprechen wir persönlich.
Wie das Verfahren funktioniert, warum es in der Regel nur 3 Jahre dauert und weshalb Wohnung und Auto meist bleiben, wo sie sind.
Ratgeber folgt in KürzeRund 1.590 Euro im Monat sind unpfändbar, mit Kindern mehr. Wie Sie Ihr Konto umwandeln und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Ratgeber folgt in KürzeWann die Schulden erlassen werden, wie schnell der SCHUFA-Eintrag verschwindet und wie der finanzielle Neustart gelingt.
Ratgeber folgt in KürzeIhre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie unser Kontaktformular, wir beantworten sie direkt.
Für Bürgergeld- und Sozialhilfe-Empfänger sowie Geringverdiener ist das gesamte außergerichtliche Verfahren bei uns kostenfrei. Alles andere besprechen wir offen, bevor Kosten entstehen.
Seit der Gesetzesreform 2020 dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung in der Regel 3 Jahre. Danach werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen.
Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) um. Damit ist Ihr Existenzminimum von rund 1.590 Euro im Monat geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr. Ihre Bank muss das auf Ihren Antrag tun. Wir helfen Ihnen dabei.
Ja. Weder Arbeitgeber noch Familie oder Nachbarn erfahren von uns etwas über Ihre Beratung. Auf Wunsch können Sie die erste Anfrage auch anonym stellen. Eine Privatinsolvenz selbst wird zwar öffentlich bekanntgemacht, von uns aber erfährt niemand etwas.
Nein. Zuerst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern, zum Beispiel über Ratenpläne oder einen Vergleich mit Teilerlass. Die Privatinsolvenz ist erst der nächste Schritt, wenn keine Einigung möglich ist.
Ihre Mietwohnung ist durch die Insolvenz nicht automatisch gefährdet. Ein Auto dürfen Sie in der Regel behalten, wenn Sie es für den Weg zur Arbeit brauchen. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir im Erstgespräch.
Die Restschuldbefreiung wird seit 2023 schon 6 Monate nach Erteilung aus der SCHUFA gelöscht, nicht mehr nach 3 Jahren. Der Weg zurück zu einem normalen finanziellen Leben ist damit deutlich kürzer.
In der Regel ohne Wartezeit, oft noch in derselben Woche. Bei vielen Beratungsstellen sind sonst Wartezeiten von mehreren Monaten üblich. Genau deshalb gibt es uns.
Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Das Gespräch ist vertraulich und unverbindlich. Sie entscheiden danach in Ruhe, wie es weitergeht.
Wir melden uns werktags, diskret und ohne Drängen.
Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Warten macht Schulden nicht kleiner, nur den Druck größer. Ein Anruf genügt, und Sie tragen das nicht mehr allein.
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