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INSO Salzgitter · Schuldnerberatung

Ratgeber: Kontopfändung

Kontopfändung? So handeln Sie jetzt.

Wenn das Konto gepfändet ist, zählt jeder Tag, aber kein Grund für Panik. Es gibt einen klaren, geregelten Weg, Ihr Existenzminimum sofort zu schützen. Wir gehen ihn mit Ihnen, Schritt für Schritt. Das Erstgespräch kostet nichts.

Keine Warteliste, Sie erreichen direkt einen Berater Erstgespräch kostenlos Vertraulich

Mensch steht im Morgenlicht auf einem Berggipfel, Sinnbild für einen ruhigen, geordneten Weg aus einer akuten Geldnot
Existenzminimum bleibt geschützt
im Monat sind unpfändbarmit Unterhaltspflichten mehr (Stand 2025/26)
Schauen Sie sich das zeitnah an.

Bei einer Kontopfändung gilt eine wichtige Frist: Wandeln Sie das Konto innerhalb von vier Wochen nach Zustellung in ein P-Konto um, wirkt der Schutz rückwirkend für den ganzen Monat. Je früher Sie handeln, desto mehr von Ihrem Geld bleibt Ihnen.

Soforthilfe: jetzt anrufen
Was gerade passiert

Was eine Kontopfändung bedeutet

Bei einer Kontopfändung blockiert Ihre Bank das Guthaben auf Ihrem Girokonto. Das fühlt sich an wie ein Schock, ist aber ein geregelter Vorgang, den Sie steuern können. Wichtig zu wissen: Ihr Konto ist nicht weg, und Ihr Existenzminimum lässt sich sofort schützen.

  • Das Guthaben wird eingefroren. Überweisungen, Lastschriften und Abhebungen sind zunächst blockiert, bis der Schutz greift.
  • Sie bekommen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Darin steht, wer pfändet und in welcher Höhe. Heben Sie das Dokument gut auf, wir schauen es mit Ihnen durch.
  • Ihr Existenzminimum ist gesetzlich geschützt. Mit einem P-Konto bleibt Ihnen rund 1.560 Euro im Monat zum Leben, mit Unterhaltspflichten mehr.
  • Es gilt eine Frist. Innerhalb von vier Wochen nach Zustellung wirkt die Umwandlung in ein P-Konto rückwirkend zum Monatsbeginn. Deshalb zählt jeder Tag.

Sie müssen das nicht allein und nicht heute Nacht im Kopf sortieren. Ein Anruf genügt, und wir gehen die Schritte mit Ihnen durch.

Schritt für Schritt

Was Sie jetzt tun sollten

Drei ruhige Schritte. Den ersten können Sie noch heute machen, den Rest übernehmen wir gern mit Ihnen.

  1. P-Konto beantragen

    am besten heute

    Sagen Sie Ihrer Bank, dass Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln möchten. Das ist Ihr gutes Recht, die Bank muss es tun, und zwar kostenlos. Sie behalten dieselbe Kontonummer. Wichtig: Es ist pro Person nur ein einziges P-Konto erlaubt.

    Unsicher, wie Sie das formulieren? Rufen Sie uns an
  2. Freibetrag sichern

    kostenlose Bescheinigung

    Der Grundfreibetrag von rund 1.560 Euro im Monat gilt automatisch. Haben Sie Kinder, Unterhaltspflichten oder beziehen Sozialleistungen, ist Ihr geschützter Betrag höher. Dafür brauchen Sie eine P-Konto-Bescheinigung. Diese stellen wir Ihnen als anerkannte Beratungsstelle kostenlos aus.

    Bescheinigung anfragen, Rückruf-Formular
  3. Die Ursache angehen

    der Weg nach vorn

    Das P-Konto schützt Ihr Geld, aber die Schulden selbst bleiben. Im Erstgespräch verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Gesamtverschuldung und suchen den passenden Weg: oft eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, bei Bedarf die Privatinsolvenz. In der Regel sind Sie nach 3 Jahren schuldenfrei.

    Den ersten Schritt machen, jetzt anrufen
Was geschützt ist

Ihr Existenzminimum bleibt Ihnen

~1.560 €monatlicher Grundfreibetrag pro Person, unpfändbar (Stand 2025/26, Wert vor Go-Live prüfen)

Dieses Geld dürfen Sie trotz Pfändung abheben und nutzen, für Miete, Strom und Lebensmittel. Der Freibetrag steigt, sobald jemand von Ihnen abhängt.

Freibetrag klären, jetzt anrufen
  • Der Grundbetrag gilt automatisch

    Sobald Ihr Konto ein P-Konto ist, bleibt Ihnen der Grundfreibetrag jeden Monat, ohne weiteren Antrag.

  • Pro Kind und Unterhaltspflicht steigt der Schutz

    Mit einer Bescheinigung wird der höhere Freibetrag bei Ihrer Bank hinterlegt. Wir stellen sie kostenlos aus.

  • Kindergeld und viele Sozialleistungen sind zusätzlich geschützt

    Bestimmte Einkünfte erhöhen Ihren geschützten Betrag noch einmal. Was bei Ihnen gilt, klären wir konkret.

  • Nicht genutztes Guthaben wird mitgenommen

    Bleibt im geschützten Rahmen Geld übrig, ist es im Folgemonat zusätzlich verfügbar. Es verfällt nicht sofort.

Ruhig bleiben

Was Sie jetzt nicht tun sollten

In der ersten Aufregung neigt man zu Reaktionen, die später schaden. Diese vier Fehler kosten Geld oder Zeit, und alle lassen sich leicht vermeiden.

Nicht alles abheben

In Panik das Konto leerräumen hilft nicht. Mit dem P-Konto ist Ihr Existenzminimum ohnehin geschützt, und Bargeld zu Hause schafft neue Probleme.

Kein zweites Konto eröffnen

Ein verstecktes Zweitkonto bringt nichts: Erlaubt ist nur ein einziges P-Konto pro Person, und ein weiteres Konto fällt schnell auf.

Post nicht ignorieren

Den Pfändungsbeschluss und Briefe der Bank ungeöffnet liegen lassen lässt die Frist verstreichen. Genau dann verlieren Sie den rückwirkenden Schutz.

Keine teuren Versprechen kaufen

Vorsicht bei Anbietern, die gegen Gebühr schnelle Lösungen versprechen. Die Beratung bei uns ist gemeinnützig, das Erstgespräch kostenlos.

Sie müssen nichts davon allein entscheiden. Sagen Sie uns kurz, was passiert ist, und wir sortieren das gemeinsam.

Lage besprechen, Erstgespräch kostenlos
Wer wir sind

Eine Beratung, die nichts verkaufen will

Wir sind die Beratungsstelle der Schuldnerberatung für Menschen in Niedersachsen e. V. für Salzgitter und Umgebung. Vom Land Niedersachsen als geeignete Stelle nach § 305 InsO anerkannt, gemeinnützig, ohne Verkaufsabsicht.

Anerkannte Stelle
Nach § 305 InsO anerkannt. Unsere P-Konto-Bescheinigungen erkennen Banken an.
Vertraulich
Von uns erfährt niemand etwas, nicht Ihr Arbeitgeber, nicht Ihre Nachbarn. Wir haben Schweigepflicht.
Ohne Wartezeit
Keine Warteliste. Sie erreichen direkt einen Berater, Termine oft noch in derselben Woche.
Häufige Fragen

Kurz und ehrlich beantwortet

Etwas Anderes auf dem Herzen? Rufen Sie einfach an: 0531 38721788. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Mein Konto ist gepfändet. Was kann ich sofort tun?

Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) um. Damit ist Ihr Existenzminimum von rund 1.560 Euro im Monat geschützt, mit Unterhaltspflichten mehr. Ihre Bank muss das auf Ihren Antrag tun, und zwar kostenlos. Den Wert vor Go-Live prüfen.

Wie schnell wirkt der Schutz nach der Umwandlung?

Die Umwandlung in ein P-Konto wirkt rückwirkend zum Beginn des laufenden Kalendermonats, wenn Sie den Antrag innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Pfändung stellen. Geld, das in diesem Monat schon eingegangen ist, ist dann im Rahmen des Freibetrags wieder verfügbar.

Welcher Betrag ist auf dem P-Konto geschützt?

Geschützt ist der gesetzliche Grundfreibetrag von rund 1.560 Euro im Monat (Wert vor Go-Live prüfen). Mit Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen liegt der Freibetrag höher. Eine Bescheinigung dafür stellen wir Ihnen kostenlos aus.

Was sollte ich bei einer Kontopfändung auf keinen Fall tun?

Heben Sie nicht in Panik alles Geld vom Konto ab und eröffnen Sie kein zweites, verstecktes Konto. Beides verschlechtert Ihre Lage. Pro Person ist nur ein einziges P-Konto erlaubt. Der ruhige, geordnete Weg ist die Umwandlung des bestehenden Kontos.

Kontakt

Machen Sie heute den ersten Schritt

Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Das Gespräch ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Keine Warteliste, Sie erreichen direkt einen Berater.

Termine vor Ort in Salzgitter (Lesser Str. 10) nach Vereinbarung, außerdem telefonisch oder per Video. Abendtermine auf Anfrage.

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Wir melden uns werktags, diskret und ohne Drängen.

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„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“

Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Eine Kontopfändung wird durch Warten nicht kleiner, nur der Druck wächst. Ein Anruf genügt, und Sie tragen das nicht mehr allein.

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