Was ist ein P-Konto?
P-Konto ist die Kurzform für Pfändungsschutzkonto. Es ist kein Sonderkonto und kein Konto bei einer fremden Bank, sondern Ihr ganz normales Girokonto, nur mit einem zusätzlichen Schutz.
Solange ein Konto gepfändet ist, gibt die Bank kein Geld mehr heraus. Überweisungen werden gestoppt, die Karte funktioniert nicht. Das P-Konto durchbricht diese Sperre für einen festen Betrag: Ihr Existenzminimum bleibt frei und steht Ihnen für Miete, Strom und Lebensmittel zur Verfügung. Eingehende Beträge oberhalb des Freibetrags gehen an die Gläubiger.
Mit einem P-Konto bleibt jeden Monat ein Grundfreibetrag von 1.590 Euro geschützt, auch wenn Ihr Konto gepfändet ist.
Ein gesetzlicher Grundsatz dahinter: Wer Schulden hat, soll trotzdem leben können. Niemand soll durch eine Pfändung mittellos werden. Das P-Konto ist Ihr Recht aus § 850k der Zivilprozessordnung, und jede Bank in Deutschland muss es anbieten.
Wichtig: Sie dürfen immer nur ein einziges P-Konto führen. Mehrere P-Konten gleichzeitig sind nicht erlaubt, das wird bei der SCHUFA vermerkt.
Wer ein P-Konto braucht
Ein P-Konto lohnt sich, sobald eine Pfändung droht oder schon läuft. Sie müssen nicht warten, bis das Geld weg ist. Sie können Ihr Konto auch vorsorglich umstellen, der Schutz greift dann sofort, wenn eine Pfändung eingeht.
- Ihr Konto wurde bereits gepfändet, und Sie kommen nicht mehr an Ihr Geld.
- Eine Pfändung wurde Ihnen angekündigt, zum Beispiel durch das Finanzamt oder ein Inkasso-Unternehmen.
- Sie haben offene Schulden und rechnen damit, dass es zur Pfändung kommt.
- Sie bekommen Lohn, Rente oder Sozialleistungen und wollen sicher sein, dass dieses Geld geschützt bleibt.
Lohn und Sozialleistungen sind bereits geschützt, wenn sie auf einem P-Konto eingehen. Genau das ist der Sinn der Umstellung.
Der Grundfreibetrag: 1.590 Euro im Monat
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der auf dem P-Konto monatlich geschützt bleibt. Er wird regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst.
Das ist der Grundfreibetrag für eine Person. Er gilt automatisch, sobald Ihr Konto ein P-Konto ist. Mit Unterhaltspflichten oder bestimmten Leistungen kann der Schutz durch Nachweis erhöht werden. Ein höherer Betrag muss der Bank durch eine geeignete Bescheinigung nachgewiesen oder vom zuständigen Gericht festgesetzt werden. Für Nachzahlungen gelten eigene Regeln (§§ 902 bis 906 ZPO).
Wann mehr geschützt ist
Der Grundfreibetrag steigt, wenn Sie für andere Menschen sorgen oder bestimmte Leistungen erhalten. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Bank vorlegen. Höher ist der Schutz unter anderem in diesen Fällen:
- Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder dem Ehepartner, jede Person erhöht den Freibetrag.
- Kindergeld, das auf Ihrem Konto eingeht, ist zusätzlich geschützt.
- Bestimmte Sozialleistungen und Pflegegeld erhöhen den geschützten Betrag.
- Einmalige Nachzahlungen wie eine Sozialleistung für mehrere Monate lassen sich gesondert freistellen.
Die passende Bescheinigung dürfen wir als anerkannte Schuldnerberatungsstelle für Sie ausstellen. Welche Freibeträge in Ihrem Fall gelten, rechnen wir im Gespräch gemeinsam aus.
Seit 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 Euro im Monat. Grundlage ist der monatliche Pfändungsfreibetrag von 1.587,40 Euro, den das Gesetz für das P-Konto auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufrundet (§ 899 ZPO). Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Bei Unterhaltsforderungen und bestimmten anderen Forderungen kann das Gericht einen niedrigeren geschützten Betrag festsetzen (§ 906 ZPO).
So stellen Sie auf ein P-Konto um
Die Umstellung ist einfacher, als die meisten denken. Sie brauchen kein neues Konto und keinen Termin bei Gericht. Drei Schritte genügen.
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Antrag bei Ihrer Bank stellen
Sagen Sie Ihrer Bank, dass Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln möchten. Das geht schriftlich, oft auch im Online-Banking oder am Schalter. Sie haben ein gesetzliches Recht darauf, die Bank darf den Antrag nicht ablehnen.
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Vier Geschäftstage warten
Ist das Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf Ihren Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Ab dann gilt automatisch der Grundfreibetrag von 1.590 Euro. Sie behalten Ihre Kontonummer und Ihre Karte, es ändert sich nur der Schutzstatus. Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).
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Bescheinigung vorlegen, wenn Ihnen mehr zusteht
Haben Sie Kinder, Unterhaltspflichten oder bestimmte Leistungen, reichen Sie eine Bescheinigung über den höheren Freibetrag nach. Diese Bescheinigung stellen wir als anerkannte Beratungsstelle für Sie aus, kostenlos. Die Bank erhöht den Schutz dann entsprechend.
Unsicher, was Sie der Bank genau sagen sollen? Wir gehen den Antrag mit Ihnen durch.
Häufige Fehler, die Geld kosten
Ein P-Konto schützt zuverlässig, wenn man es richtig nutzt. Diese Stolperfallen begegnen uns in der Beratung am häufigsten.
Keine Sorge, wenn Ihnen das kompliziert vorkommt. Genau dafür gibt es uns. Wir prüfen, ob Ihr Freibetrag richtig berechnet ist, und holen verschenktes Geld zurück, wo es geht.
Wir helfen Ihnen in Salzgitter
Das P-Konto ist oft der erste, dringendste Schritt. Aber es löst nicht die Schulden selbst, es sichert nur Ihr Existenzminimum, während wir gemeinsam einen Weg aus den Schulden suchen.
Als gemeinnützige Beratungsstelle stehen wir an Ihrer Seite: Wir stellen die Bescheinigung für höhere Freibeträge aus, erklären Ihnen jeden Schritt und prüfen, wie es nach der Pfändung weitergeht, von der Einigung mit Gläubigern bis zur Privatinsolvenz, falls nötig. Das Erstgespräch ist vertraulich und unverbindlich. Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist das gesamte außergerichtliche Verfahren bei uns kostenfrei.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Konto sichern.