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Ratgeber · Kontopfändung

Das P-Konto: Ihr Konto vor Pfändung schützen

Ausführlicher Ratgeber auf inso-start.de: Das P-Konto: Ihr Konto vor Pfändung schützen

Wenn das Konto gepfändet ist, kommt man oft an kein Geld mehr, nicht einmal für Miete und Lebensmittel. Das P-Konto verhindert genau das. 1.590 Euro im Monat bleiben geschützt, und Ihre Bank muss Ihr Konto auf Ihren Antrag umstellen. Hier erfahren Sie ruhig und Schritt für Schritt, wie das geht.

Vertraulich

Konto schon gepfändet? Dann zählt jeder Tag.

Wenn Sie das Konto noch nicht umgestellt haben, kümmern Sie sich am besten heute darum. Ein Anruf genügt, und wir gehen die Schritte gemeinsam durch.

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Was ist ein P-Konto?

P-Konto ist die Kurzform für Pfändungsschutzkonto. Es ist kein Sonderkonto und kein Konto bei einer fremden Bank, sondern Ihr ganz normales Girokonto, nur mit einem zusätzlichen Schutz.

Solange ein Konto gepfändet ist, gibt die Bank kein Geld mehr heraus. Überweisungen werden gestoppt, die Karte funktioniert nicht. Das P-Konto durchbricht diese Sperre für einen festen Betrag: Ihr Existenzminimum bleibt frei und steht Ihnen für Miete, Strom und Lebensmittel zur Verfügung. Eingehende Beträge oberhalb des Freibetrags gehen an die Gläubiger.

Das Wichtigste in einem Satz

Mit einem P-Konto bleibt jeden Monat ein Grundfreibetrag von 1.590 Euro geschützt, auch wenn Ihr Konto gepfändet ist.

Ein gesetzlicher Grundsatz dahinter: Wer Schulden hat, soll trotzdem leben können. Niemand soll durch eine Pfändung mittellos werden. Das P-Konto ist Ihr Recht aus § 850k der Zivilprozessordnung, und jede Bank in Deutschland muss es anbieten.

Wichtig: Sie dürfen immer nur ein einziges P-Konto führen. Mehrere P-Konten gleichzeitig sind nicht erlaubt, das wird bei der SCHUFA vermerkt.

Wer ein P-Konto braucht

Ein P-Konto lohnt sich, sobald eine Pfändung droht oder schon läuft. Sie müssen nicht warten, bis das Geld weg ist. Sie können Ihr Konto auch vorsorglich umstellen, der Schutz greift dann sofort, wenn eine Pfändung eingeht.

  • Ihr Konto wurde bereits gepfändet, und Sie kommen nicht mehr an Ihr Geld.
  • Eine Pfändung wurde Ihnen angekündigt, zum Beispiel durch das Finanzamt oder ein Inkasso-Unternehmen.
  • Sie haben offene Schulden und rechnen damit, dass es zur Pfändung kommt.
  • Sie bekommen Lohn, Rente oder Sozialleistungen und wollen sicher sein, dass dieses Geld geschützt bleibt.

Lohn und Sozialleistungen sind bereits geschützt, wenn sie auf einem P-Konto eingehen. Genau das ist der Sinn der Umstellung.

Der Grundfreibetrag: 1.590 Euro im Monat

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, der auf dem P-Konto monatlich geschützt bleibt. Er wird regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst.

~ 1.590 €geschützt pro Monat (Stand 1. Juli 2026)

Das ist der Grundfreibetrag für eine Person. Er gilt automatisch, sobald Ihr Konto ein P-Konto ist. Mit Unterhaltspflichten oder bestimmten Leistungen kann der Schutz durch Nachweis erhöht werden. Ein höherer Betrag muss der Bank durch eine geeignete Bescheinigung nachgewiesen oder vom zuständigen Gericht festgesetzt werden. Für Nachzahlungen gelten eigene Regeln (§§ 902 bis 906 ZPO).

Wann mehr geschützt ist

Der Grundfreibetrag steigt, wenn Sie für andere Menschen sorgen oder bestimmte Leistungen erhalten. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Bank vorlegen. Höher ist der Schutz unter anderem in diesen Fällen:

  • Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder dem Ehepartner, jede Person erhöht den Freibetrag.
  • Kindergeld, das auf Ihrem Konto eingeht, ist zusätzlich geschützt.
  • Bestimmte Sozialleistungen und Pflegegeld erhöhen den geschützten Betrag.
  • Einmalige Nachzahlungen wie eine Sozialleistung für mehrere Monate lassen sich gesondert freistellen.

Die passende Bescheinigung dürfen wir als anerkannte Schuldnerberatungsstelle für Sie ausstellen. Welche Freibeträge in Ihrem Fall gelten, rechnen wir im Gespräch gemeinsam aus.

Seit 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag auf dem P-Konto 1.590 Euro im Monat. Grundlage ist der monatliche Pfändungsfreibetrag von 1.587,40 Euro, den das Gesetz für das P-Konto auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufrundet (§ 899 ZPO). Der Betrag wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Bei Unterhaltsforderungen und bestimmten anderen Forderungen kann das Gericht einen niedrigeren geschützten Betrag festsetzen (§ 906 ZPO).

So stellen Sie auf ein P-Konto um

Die Umstellung ist einfacher, als die meisten denken. Sie brauchen kein neues Konto und keinen Termin bei Gericht. Drei Schritte genügen.

  1. Antrag bei Ihrer Bank stellen

    Sagen Sie Ihrer Bank, dass Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln möchten. Das geht schriftlich, oft auch im Online-Banking oder am Schalter. Sie haben ein gesetzliches Recht darauf, die Bank darf den Antrag nicht ablehnen.

  2. Vier Geschäftstage warten

    Ist das Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf Ihren Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Ab dann gilt automatisch der Grundfreibetrag von 1.590 Euro. Sie behalten Ihre Kontonummer und Ihre Karte, es ändert sich nur der Schutzstatus. Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).

  3. Bescheinigung vorlegen, wenn Ihnen mehr zusteht

    Haben Sie Kinder, Unterhaltspflichten oder bestimmte Leistungen, reichen Sie eine Bescheinigung über den höheren Freibetrag nach. Diese Bescheinigung stellen wir als anerkannte Beratungsstelle für Sie aus, kostenlos. Die Bank erhöht den Schutz dann entsprechend.

Unsicher, was Sie der Bank genau sagen sollen? Wir gehen den Antrag mit Ihnen durch.

Häufige Fehler, die Geld kosten

Ein P-Konto schützt zuverlässig, wenn man es richtig nutzt. Diese Stolperfallen begegnen uns in der Beratung am häufigsten.

Freibetrag verfallen lassen Geschütztes Guthaben, das Sie in einem Monat nicht ausgeben, bleibt noch drei weitere Kalendermonate geschützt. Was Sie bis dahin nicht verbraucht haben, kann danach an die Gläubiger gehen.
Bescheinigung vergessen Ohne Nachweis gilt nur der Grundfreibetrag für eine Person. Wer Kinder oder Unterhaltspflichten hat und keine Bescheinigung vorlegt, verschenkt jeden Monat geschütztes Geld.
Zu spät umstellen Erst nach der Pfändung umzustellen kann teuer werden, weil bis zur Umstellung schon Beträge abgeflossen sind. Stellen Sie das Konto um, sobald eine Pfändung droht.
Zwei Konten parallel Erlaubt ist nur ein P-Konto pro Person. Ein weiteres gewöhnliches Konto ist nicht generell verboten, hat aber keinen P-Konto-Schutz. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht unmittelbar als P-Konto geführt werden. Bei Pfändung können Sie innerhalb eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank Ihren Guthabenanteil auf ein Einzelkonto übertragen lassen und dessen Führung als P-Konto verlangen (§ 850l ZPO).

Keine Sorge, wenn Ihnen das kompliziert vorkommt. Genau dafür gibt es uns. Wir prüfen, ob Ihr Freibetrag richtig berechnet ist, und holen verschenktes Geld zurück, wo es geht.

Wir helfen Ihnen in Salzgitter

Das P-Konto ist oft der erste, dringendste Schritt. Aber es löst nicht die Schulden selbst, es sichert nur Ihr Existenzminimum, während wir gemeinsam einen Weg aus den Schulden suchen.

Als gemeinnützige Beratungsstelle stehen wir an Ihrer Seite: Wir stellen die Bescheinigung für höhere Freibeträge aus, erklären Ihnen jeden Schritt und prüfen, wie es nach der Pfändung weitergeht, von der Einigung mit Gläubigern bis zur Privatinsolvenz, falls nötig. Das Erstgespräch ist vertraulich und unverbindlich. Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist das gesamte außergerichtliche Verfahren bei uns kostenfrei.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Konto sichern.

Häufige Fragen

Fragen rund ums P-Konto

Ihre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie unser Kontaktformular, wir beantworten sie direkt.

Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist ein gewöhnliches Girokonto mit Pfändungsschutz. Auf einem P-Konto bleibt ein gesetzlicher Grundfreibetrag von 1.590 Euro im Monat geschützt und steht Ihnen für Miete, Strom und Lebensmittel zur Verfügung, auch wenn das Konto gepfändet ist. Jeder darf nur ein einziges P-Konto führen.

Wie viel Geld ist auf dem P-Konto geschützt?

Der Grundfreibetrag liegt bei 1.590 Euro im Monat (Stand 1. Juli 2026). Mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern oder dem Ehepartner sowie bei Kindergeld, Sozialleistungen oder Pflegegeld erhöht sich der geschützte Betrag. Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung, die wir für Sie ausstellen können.

Wie wandle ich mein Konto in ein P-Konto um?

Sie stellen bei Ihrer Bank einen Antrag, Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Ist das Guthaben bereits gepfändet, muss die Bank das Konto ab Beginn des vierten auf den Antrag folgenden Geschäftstages als P-Konto führen (§ 850k ZPO). Für Gemeinschaftskonten ist zunächst die Übertragung Ihres Anteils auf ein Einzelkonto erforderlich (§ 850l ZPO). Für den Schutz bereits gepfändeten Guthabens muss das Konto vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank in ein P-Konto umgewandelt sein (§ 899 ZPO).

Kostet ein P-Konto mehr als ein normales Konto?

Nein. Banken dürfen für ein P-Konto kein höheres Entgelt verlangen als für ein vergleichbares Girokonto ohne Pfändungsschutz. Höhere Gebühren allein für den Pfändungsschutz sind unzulässig.

Was ist der häufigste Fehler beim P-Konto?

Der häufigste Fehler ist, geschütztes Guthaben über Monate anzusparen. Was Sie in einem Monat nicht ausgeben, bleibt drei weitere Kalendermonate geschützt, was danach noch übrig ist, kann gepfändet werden. Auch die Bescheinigung für höhere Freibeträge wird oft vergessen.

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„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“

Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Beim P-Konto zählt jeder Tag, denn was abgeflossen ist, lässt sich oft nicht zurückholen. Ein Anruf genügt, und Sie tragen das nicht mehr allein.

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