Was die meisten zuerst wissen wollen
Hier finden Sie ehrliche Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden: zu Kosten, Dauer, P-Konto, SCHUFA, Wohnung und Auto. Verständlich erklärt, ohne Juristendeutsch. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann rufen Sie einfach an.
Vertraulich
Fast alle, die zu uns kommen, haben dieselben Fragen im Kopf. Es ist klug, sie zu stellen, bevor man handelt. Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, rufen Sie an. Das Erstgespräch ist vertraulich.
Klare Antworten, kein Kleingedrucktes
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Kosten und Dauer
Was kostet die Schuldnerberatung in Salzgitter?
Für Menschen mit Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist das gesamte außergerichtliche Verfahren bei uns kostenfrei. Möglich ist das, weil wir ein gemeinnütziger Verein sind und öffentlich gefördert werden. Für alle anderen Fälle besprechen wir mögliche Kosten offen und nachvollziehbar, bevor irgendetwas entsteht. Sie gehen also nie ein Risiko ein, indem Sie einfach erst einmal anrufen.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Seit der Gesetzesreform von 2020 dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung in der Regel 3 Jahre (§ 287 InsO). Früher waren es 6 Jahre. Die Zeit nach dem Ende des Insolvenzverfahrens bis zum Ablauf der 3 Jahre heißt Wohlverhaltensphase. Während der gesamten 3 Jahre führen Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ab und erfüllen einige überschaubare Pflichten. Danach erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung, und die restlichen Schulden aus dem Verfahren können nicht mehr von Ihnen verlangt werden. Wichtig: Bevor es überhaupt zur Insolvenz kommt, versuchen wir zuerst eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. Gelingt sie, kann der ganze Weg deutlich kürzer sein.
Konto, Pfändung und SCHUFA
Was ist ein P-Konto und wie schützt es mein Geld?
Ein P-Konto ist ein ganz normales Girokonto mit eingebautem Pfändungsschutz. Auf einem P-Konto ist ein Grundbetrag von 1.590 Euro im Monat vor Pfändung geschützt (Stand 1. Juli 2026), mit Unterhaltspflichten für Kinder oder den Partner sogar mehr. Dieses Geld bleibt Ihnen also für Miete, Strom und Lebensmittel, selbst wenn Ihr Konto gepfändet ist. Jeder Mensch darf genau ein P-Konto führen. Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr bestehendes Girokonto auf Ihren Antrag in ein P-Konto umzuwandeln, und zwar kostenlos und ohne dass dadurch Nachteile entstehen dürfen. Wir helfen Ihnen dabei und zeigen Ihnen, wie Sie höhere Freibeträge bescheinigen lassen.
Mein Konto ist gepfändet. Was kann ich sofort tun?
Wenn Ihr Konto bereits gepfändet ist, zählt jeder Tag. Der wichtigste Schritt ist, Ihr Girokonto sofort in ein P-Konto umzuwandeln. Damit ist Ihr Existenzminimum von 1.590 Euro im Monat geschützt. Höhere Freibeträge müssen Sie der Bank nachweisen. Beantragen Sie die Umwandlung innerhalb eines Monats, nachdem der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Ihrer Bank zugestellt wurde, gilt der Schutz auch für das bereits gepfändete Guthaben. Warten Sie damit also nicht. Rufen Sie uns an, wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist, und unterstützen Sie bei der nötigen Bescheinigung. Das Gespräch ist vertraulich.
Was passiert mit meinem SCHUFA-Eintrag?
Während des Verfahrens bleibt die Insolvenz in der SCHUFA vermerkt. Die gute Nachricht: Seit 2023 wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung schon 6 Monate nach deren Erteilung gelöscht, früher waren es 3 Jahre. Der Weg zurück zu einem normalen finanziellen Leben, etwa zu einem eigenen Mietvertrag oder einem Ratenkauf, ist damit deutlich kürzer geworden. Nach der Löschung müssen Sie die Insolvenz auch niemandem mehr offenlegen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie in der Übergangszeit achten sollten.
Wohnung, Auto und Verfahren
Verliere ich meine Wohnung oder mein Auto?
In den allermeisten Fällen nicht. Ihre Mietwohnung ist durch die Insolvenz nicht automatisch gefährdet, solange Sie die laufende Miete bezahlen. Ein Auto dürfen Sie in der Regel behalten, wenn es einen überschaubaren Wert hat und Sie es für den Weg zur Arbeit brauchen. Auch Möbel, Kleidung und die übliche Wohnungsausstattung sind geschützt, denn der Pfändungsschutz sorgt dafür, dass Ihnen das Nötige für ein normales Leben bleibt. Was in Ihrem konkreten Fall gilt, klären wir in Ruhe im Erstgespräch, bevor Sie sich Sorgen machen.
Ist die Beratung wirklich vertraulich?
Ja. Wir unterliegen der Schweigepflicht. Weder Ihr Arbeitgeber noch Familie, Nachbarn oder Bekannte erfahren von uns etwas über Ihre Beratung. Auf Wunsch können Sie Ihre erste Anfrage auch anonym stellen, ohne sofort Ihren vollen Namen zu nennen. Ehrlich bleiben wir an einer Stelle: Eine Privatinsolvenz selbst wird per Gesetz öffentlich bekanntgemacht, etwa im Internet-Insolvenzregister. Das gehört zum Verfahren. Von uns aber erfährt niemand etwas, und in der Praxis sucht kaum jemand gezielt in diesem Register nach einer bestimmten Person.
Muss es immer eine Insolvenz sein?
Nein, und das ist vielen gar nicht klar. Bevor überhaupt eine Insolvenz in Frage kommt, versuchen wir zuerst eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern. Das kann ein Ratenplan sein, eine einmalige Vergleichszahlung mit Teilerlass oder eine Stundung. Gelingt diese Einigung, sind Sie ohne ein Insolvenzverfahren durch. Die Privatinsolvenz ist erst der nächste Schritt, wenn sich auf diesem Weg keine Lösung finden lässt. Welcher Weg für Sie der bessere ist, entscheidet sich nach einem klaren Überblick über Ihre Lage, und genau den schaffen wir im Erstgespräch.
Der erste Termin und der Kontakt
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bringen Sie einfach mit, was Sie finden: Mahnungen, Inkasso-Briefe, Schreiben von Gerichtsvollziehern, Kreditverträge, aktuelle Kontoauszüge und einen Einkommensnachweis. Hilfreich ist auch eine Liste der laufenden Kosten wie Miete und Strom. Bringen Sie die Unterlagen möglichst sortiert mit, dann holen Sie das Maximum aus dem Termin heraus. Wenn Sie gar keine Unterlagen mehr haben, kommen Sie trotzdem. Niemand wird abgewiesen, weil etwas fehlt.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel ohne lange Wartezeit, oft sogar noch in derselben Woche. Bei vielen Beratungsstellen sind sonst Wartezeiten von mehreren Monaten üblich, gerade dann, wenn es eigentlich schnell gehen müsste. Genau deshalb gibt es uns. Wenn Ihr Konto gepfändet ist oder ein Gerichtstermin droht, sagen Sie das gleich am Telefon, dann finden wir besonders kurzfristig einen Weg. Den ersten Kontakt können Sie telefonisch, per WhatsApp oder über das Rückruf-Formular aufnehmen.
Was kann ich tun, wenn ich gerade nicht telefonieren kann oder will?
Das ist überhaupt kein Problem. Vielen Menschen fällt der erste Anruf schwer, das verstehen wir gut. Sie können uns stattdessen über WhatsApp schreiben oder das Rückruf-Formular ausfüllen. Dafür brauchen wir Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Telefonnummer. Sie sagen uns, wann und wie wir Sie am besten erreichen, und wir melden uns dann diskret zurück, werktags und ohne Drängen. So bestimmen Sie selbst das Tempo, und der erste Schritt fällt leichter.
Hilft die Beratung auch bei Schulden beim Finanzamt, Jobcenter oder Unterhalt?
Ja. Wir schauen uns Ihre gesamte Verschuldung an, nicht nur Kredite und Inkasso-Forderungen. Dazu gehören auch Rückstände beim Finanzamt, Rückforderungen vom Jobcenter, offene Beiträge bei der Krankenkasse, Bußgelder oder Mietschulden. Manche dieser Forderungen haben Besonderheiten, etwa beim Unterhalt oder bei Geldstrafen, und genau hier ist es wichtig, früh fachkundigen Rat zu haben. Wir ordnen ein, welche Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst sind und welche nicht, und finden auch für schwierige Fälle einen geregelten Weg.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann fragen Sie uns
Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Das Gespräch ist vertraulich und unverbindlich.
Rückruf anfordern
Wir melden uns werktags, diskret und ohne Drängen.
„Ich hätte viel früher fragen sollen.“
Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Eine Frage zu stellen ändert oft alles. Rufen Sie an, und Sie tragen das nicht mehr allein.
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