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Privatinsolvenz und Mietwohnung: was Mieter wissen sollten

Eine der häufigsten Sorgen vor einer Privatinsolvenz lautet: Was wird aus meiner Wohnung? Die beruhigende Antwort: Wer seine Miete zahlt, muss die Wohnung nicht aufgeben. Der Mietvertrag bleibt bestehen, und allein das Insolvenzverfahren ist kein Kündigungsgrund. Hier erklären wir Ihnen ruhig und Schritt für Schritt, welche Rechte Sie haben und worauf Sie achten sollten.

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Miete im Rückstand? Dann sollten wir bald sprechen.

Mietschulden sind der einzige ernste Grund, warum die Wohnung in der Insolvenz wackeln kann. Je früher wir reagieren, desto mehr Wege gibt es, die Wohnung zu sichern. Ein Anruf genügt, das Gespräch ist kostenlos.

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Die Mietwohnung ist nicht automatisch gefährdet

Eine laufende Privatinsolvenz bedeutet nicht, dass Sie Ihre Wohnung verlieren. Das Mietverhältnis läuft ganz normal weiter.

Der Mietvertrag bleibt grundsätzlich bestehen, solange Sie drei Dinge einhalten: Sie zahlen die Miete weiterhin pünktlich, Sie lassen keine erheblichen Rückstände entstehen, und Sie erfüllen Ihre vertraglichen Pflichten wie Rücksichtnahme und ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Mehr ist nicht nötig, um in Ihrer Wohnung bleiben zu können.

Wichtig zu wissen: Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, Ihren Mietvertrag zu kündigen oder Ihr Mietverhältnis zu beenden. Die Wohnung, in der Sie selbst leben, ist für das Verfahren kein Vermögen, das verwertet wird. Ein Punkt verdient aber Aufmerksamkeit: Die Mietkaution kann Teil der Insolvenzmasse werden, dazu weiter unten mehr.

Das Wichtigste in einem Satz

Wer die Miete pünktlich zahlt, muss auch in der Privatinsolvenz keine Angst um die Wohnung haben.

Darf der Vermieter wegen der Insolvenz kündigen?

Nein. Allein die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist kein Kündigungsgrund. Ein Vermieter darf Ihnen nur dann kündigen, wenn ein gesetzlicher Kündigungsgrund vorliegt. Dass Sie in Privatinsolvenz sind, gehört nicht dazu.

Solche gesetzlichen Gründe sind zum Beispiel Mietrückstände oder Vertragsverletzungen wie eine Störung des Hausfriedens. Die Insolvenz selbst zählt nicht dazu. Nur weil Sie das Verfahren durchlaufen, dürfen Sie also nicht aus der Wohnung gesetzt werden.

  • Die Eröffnung des Verfahrens allein berechtigt den Vermieter nicht zur Kündigung.
  • Der Insolvenzverwalter darf Ihren Mietvertrag nicht kündigen oder beenden.
  • Eine Kündigung ist nur bei einem gesetzlichen Grund möglich, etwa Mietrückständen oder Vertragsverletzungen.

Mietrückstände: hier liegt das eigentliche Risiko

Probleme um die Wohnung entstehen fast ausschließlich durch eines: Mietschulden. Wenn Rückstände bestehen, kann der Vermieter auch während der Privatinsolvenz eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Gesetzliche Grundlage ist § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Eine fristlose Kündigung ist danach in zwei Fällen möglich:

  • Sie sind für zwei aufeinanderfolgende Termine mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug, oder
  • die Summe Ihrer Mietrückstände übersteigt zwei Monatsmieten.

Daraus folgt eine einfache, aber wichtige Regel: Zahlen Sie die Miete auch während der Insolvenz immer vorrangig. Die laufende Miete ist kein Posten, den man hinten anstellt. Sie sichert Ihr Dach über dem Kopf. Wenn das Geld knapp ist, sprechen Sie früh mit uns, damit es gar nicht erst zu Rückständen kommt.

Schon im Rückstand oder kurz davor? Wir helfen Ihnen in Salzgitter, kostenlos, und prüfen, wie sich die Wohnung sichern lässt.

Die Mietkaution gehört zur Insolvenzmasse

Die Mietkaution, die Sie beim Einzug hinterlegt haben, ist der Punkt, an dem die Insolvenz die Wohnung berührt. Sie wird im Insolvenzfall grundsätzlich Bestandteil der Insolvenzmasse. Das hat konkrete Folgen:

  • Der Insolvenzverwalter kann die Kaution beanspruchen.
  • Der Vermieter zahlt die Kaution an den Verwalter aus, sofern keine Forderungen offen sind.
  • Sie selbst verlieren in der Regel den Anspruch auf Auszahlung der Kaution.

Eine Ausnahme: Hat der Vermieter offene Forderungen, etwa Mietrückstände oder Schäden in der Wohnung, darf er die Kaution entsprechend damit verrechnen. Was danach übrig bleibt, geht an die Masse.

Unser Tipp: Planen Sie ein, dass Ihre Kaution „weg“ sein könnte, vor allem mit Blick auf einen späteren Wohnungswechsel. Eine neue Wohnung verlangt meist eine neue Kaution, die nach der Insolvenz erst wieder angespart sein will. Wie das in Ihrem Fall genau aussieht, besprechen wir mit Ihnen.

Wenn Sie während der Insolvenz umziehen

Möchten oder müssen Sie während des Verfahrens umziehen, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Sie machen einen Umzug nicht unmöglich, aber sie verlangen etwas Vorbereitung.

Neue Kaution Für eine neue Wohnung ist meist erneut eine Kaution fällig. Da die Mittel im Verfahren begrenzt sind, lässt sie sich oft nicht ohne Weiteres aufbringen. Planen Sie diesen Posten frühzeitig ein.
Mietschuldenfreiheit Viele Vermieter verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Ihres bisherigen Vermieters. Ohne sie kann die Wohnungssuche schwieriger werden. Fragen Sie rechtzeitig danach.
Bonitätsprüfung In der Regel wird eine SCHUFA-Auskunft eingeholt. Ein offenes Insolvenzverfahren kann dabei ein Hindernis sein. Eine offene Erklärung Ihrer Lage hilft oft mehr als ein Verschweigen.

Unsere Empfehlung: Sprechen Sie frühzeitig mit möglichen Vermietern und erklären Sie Ihre Situation offen und ehrlich. Viele reagieren verständnisvoller, als man befürchtet, gerade wenn Sie zeigen, dass Sie Ihre Miete zuverlässig zahlen.

Besonderheiten bei Sozialwohnungen

Wenn Sie in einer Sozialwohnung wohnen oder Anspruch auf eine haben, gelten besondere Schutzregeln. Auch hier gilt der einfache Grundsatz: Solange Sie die Miete zahlen, ist Ihr Wohnrecht gesichert.

Müssen Sie umziehen oder eine neue Wohnung suchen, müssen Sie das nicht allein stemmen. Nutzen Sie die Beratungs- und Unterstützungsangebote über das Jobcenter oder die Stadt Salzgitter. Wir zeigen Ihnen, welche Stelle für Ihren Fall zuständig ist und welche Hilfen Ihnen zustehen.

Müssen Sie den Vermieter informieren?

Nein. Es besteht keine Pflicht, den Vermieter über die Privatinsolvenz zu informieren, solange Sie die Miete zahlen. Das Verfahren ist Ihre Angelegenheit, und Ihr bestehendes Mietverhältnis berührt es nicht.

Ein Punkt, der oft übersehen wird, betrifft die Nebenkosten: Erstattungen aus einer Nebenkostenabrechnung können Teil der Insolvenzmasse sein und müssen dem Insolvenzverwalter angezeigt werden. Behalten Sie ein eingehendes Guthaben daher nicht eigenmächtig, sondern besprechen Sie es mit dem Verwalter oder mit uns. So vermeiden Sie unnötigen Ärger im Verfahren.

Fazit: Wohnung und Privatinsolvenz sind kein Widerspruch

Wer seine Miete regelmäßig bezahlt, muss auch im Insolvenzverfahren keine Angst um seine Wohnung haben. Probleme entstehen fast ausschließlich durch Mietrückstände oder Vertragsverletzungen. Beides lässt sich mit der richtigen Reihenfolge der Zahlungen und einer guten Beratung meist vermeiden.

Als gemeinnützige Beratungsstelle helfen wir Ihnen dabei, Ihre Rechte als Mieter zu sichern, strategisch klug mit dem Thema Mietkaution umzugehen und, falls ein Umzug nötig wird, eine neue Wohnung zu finden. Das Erstgespräch ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist die gesamte Beratung kostenfrei.

Sie haben Fragen zu Ihrer Mietwohnung während der Privatinsolvenz? Wir helfen Ihnen in Salzgitter, kostenlos.

Häufige Fragen

Fragen zu Mietwohnung und Insolvenz

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, wir beantworten sie direkt.

Verliere ich durch die Privatinsolvenz meine Mietwohnung?

Nein, nicht automatisch. Der Mietvertrag bleibt bestehen, solange Sie die Miete pünktlich zahlen und Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen. Allein die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist kein Kündigungsgrund. Der Insolvenzverwalter darf Ihren Mietvertrag nicht kündigen oder das Mietverhältnis beenden.

Kann der Vermieter wegen Mietschulden trotz Insolvenz kündigen?

Ja. Bei Mietrückständen kann der Vermieter auch während der Insolvenz außerordentlich kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB), wenn Sie für zwei aufeinanderfolgende Termine mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug sind oder die Rückstände insgesamt zwei Monatsmieten übersteigen. Deshalb gilt: Zahlen Sie die Miete immer vorrangig.

Was passiert mit meiner Mietkaution in der Insolvenz?

Die Mietkaution gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter kann sie beanspruchen; der Vermieter muss sie an den Verwalter auszahlen, sofern keine offenen Forderungen wie Mietrückstände oder Schäden bestehen, die er verrechnen darf. Sie sollten einplanen, dass die Kaution nicht mehr zur Verfügung steht, etwa für einen späteren Umzug.

Muss ich meinem Vermieter die Privatinsolvenz mitteilen?

Nein. Es besteht keine Pflicht, den Vermieter über die Privatinsolvenz zu informieren, solange Sie die Miete zahlen. Bei einem Umzug während des Verfahrens kann offene Kommunikation mit neuen Vermietern allerdings die Wohnungssuche erleichtern.

Was passiert mit einer Nebenkostenrückzahlung?

Erstattungen aus einer Nebenkostenabrechnung können Teil der Insolvenzmasse sein und müssen dem Insolvenzverwalter angezeigt werden. Behalten Sie ein eingehendes Guthaben daher nicht eigenmächtig, sondern besprechen Sie es mit dem Verwalter oder mit uns.

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