Restschuldbefreiung: in der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei
Am Ende einer Privatinsolvenz steht ein Schlussstrich. Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung, und die restlichen Schulden sind erlassen. Seit der Reform 2020 geschieht das in der Regel schon nach 3 Jahren (§ 287 InsO).
Drei Jahre klingen lang, wenn man am Anfang steht. Aber es ist ein überschaubarer, geregelter Weg mit einem klaren Ziel, und Sie gehen ihn nicht allein.
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Restschuldbefreiung heißt: Schlussstrich
Die Restschuldbefreiung ist das eigentliche Ziel einer Privatinsolvenz. Mit ihr erlässt das Gericht Ihnen die Schulden, die am Ende noch offen sind. Was Sie in der Verfahrenszeit aus dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens leisten konnten, ist geleistet. Den Rest müssen Sie nicht mehr zahlen.
Wichtig dabei: Niemand verspricht Ihnen ein Wunder. Es ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren mit klaren Regeln, das in der Regel funktioniert, wenn Sie ehrlich mitwirken.
In einem Satz
Sie halten eine überschaubare Zeit durch, dann sind die übrigen Schulden weg. So sieht der Weg dorthin aus:
- 3 Jahre Regeldauer. Seit der Reform 2020 erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung in der Regel 3 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens (§ 287 InsO).
- Existenzminimum bleibt geschützt. Rund 1.560 Euro im Monat sind unpfändbar, mit Unterhaltspflichten mehr (Stand 2025/26).
- SCHUFA-Eintrag verschwindet schnell. Die Restschuldbefreiung wird seit 2023 schon 6 Monate nach Erteilung aus der SCHUFA gelöscht.
Ob die Restschuldbefreiung für Sie der richtige Weg ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.Keine Warteliste, Sie erreichen direkt einen Berater.
Jetzt anrufenDer Weg bis zur Restschuldbefreiung
Zwischen dem Insolvenzantrag und dem Schlussstrich liegt die sogenannte Wohlverhaltensphase. Sie klingt sperrig, ist im Alltag aber überschaubar. Hier ist sie Schritt für Schritt.
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Das Verfahren wird eröffnet
Tag 0Scheitert die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, reichen wir mit Ihnen den Insolvenzantrag beim Gericht ein. Mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt die Frist. Ab jetzt müssen Gläubiger und Inkasso Ruhe geben, der Druck nimmt spürbar ab.
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Die Wohlverhaltensphase läuft
in der Regel 3 JahreIn dieser Zeit erfüllen Sie überschaubare Pflichten: einer Arbeit nachgehen oder sich ernsthaft darum bemühen, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abführen und Änderungen melden. Was Sie zum Leben brauchen, bleibt Ihnen. Wir bleiben in dieser ganzen Zeit Ihre Anlaufstelle für alle Fragen.
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Das Gericht prüft und entscheidet
am Ende der 3 JahreHaben Sie Ihre Pflichten erfüllt, prüft das Gericht den Verlauf und erteilt die Restschuldbefreiung. Die übrigen Schulden gegenüber Ihren Gläubigern erlöschen. Wer ehrlich mitwirkt, bekommt sie in der Regel zuverlässig.
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Schuldenfrei, und die SCHUFA folgt
6 Monate danachSie sind schuldenfrei. Der Eintrag zur Restschuldbefreiung wird seit 2023 schon 6 Monate nach Erteilung aus der SCHUFA gelöscht, nicht mehr nach 3 Jahren. Danach steht dem finanziellen Neuanfang nichts mehr im Weg.
Welcher Schritt bei Ihnen als Nächstes dran ist, sagen wir Ihnen ehrlich in einem kurzen Gespräch.Erstgespräch kostenlos, vertraulich und unverbindlich.
Erstgespräch vereinbarenWas Sie in den 3 Jahren tun müssen
Die Pflichten sind überschaubar und für die meisten Menschen gut zu erfüllen. Es geht im Kern darum, ehrlich mitzuwirken.
Eine geerbte Summe geben Sie in dieser Phase zur Hälfte heraus. Alles Weitere, was in Ihrem Fall gilt, besprechen wir konkret. Sie müssen sich nicht durch Paragrafen kämpfen, das übernehmen wir.
6 Monate nach dem Schlussstrich ist die Akte sauber
Lange galt: Auch nach der Restschuldbefreiung bremst der SCHUFA-Eintrag noch jahrelang. Das hat sich 2023 geändert. Der Eintrag wird seitdem schon 6 Monate nach Erteilung gelöscht.
Das verkürzt den Weg zurück in ein normales finanzielles Leben spürbar. Wie der Zeitstrahl genau aussieht:
Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung. Die übrigen Schulden sind erlassen.
Der Eintrag steht noch in der Auskunft. Wir empfehlen, in dieser Zeit ruhig und mit Plan zu starten.
Der Eintrag wird gelöscht. Die SCHUFA-Auskunft trägt die Restschuldbefreiung nicht mehr, ein normaler finanzieller Neuanfang ist möglich.
Sie fragen sich, wie der Neustart in Ihrem Fall aussieht? Wir gehen ihn mit Ihnen durch.Erstgespräch kostenlos.
Unverbindlich anrufenWas nach der Restschuldbefreiung wieder möglich ist
Mit dem gelöschten SCHUFA-Eintrag öffnet sich vieles wieder. Wir raten, langsam und mit Plan zu starten, damit der frische Start auch hält.
Damit der Neustart gelingt, sollten Sie ein paar Dinge in den ersten Monaten beachten. Wir zeigen sie Ihnen.Keine Warteliste, Sie erreichen direkt einen Berater.
Beim Neustart begleiten lassenFragen zur Restschuldbefreiung
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an, wir beantworten sie direkt.
Wann ist man nach der Insolvenz schuldenfrei?
In der Regel nach 3 Jahren. Seit der Reform 2020 erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung regulär 3 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens (§ 287 InsO). Danach sind die restlichen Schulden erlassen. Der genaue Verlauf hängt vom Einzelfall ab.
Was ist die Wohlverhaltensphase?
So heißt die Zeit zwischen Verfahrenseröffnung und Restschuldbefreiung. In dieser Phase erfüllen Sie überschaubare Pflichten: einer Arbeit nachgehen oder sich ernsthaft darum bemühen, den pfändbaren Teil des Einkommens abführen, Adress- und Arbeitsplatzwechsel melden und eine Erbschaft zur Hälfte herausgeben. Ihr Existenzminimum bleibt dabei immer geschützt.
Werden wirklich alle Schulden erlassen?
Fast alle. Mit der Restschuldbefreiung erlöschen die übrigen Schulden gegenüber den Gläubigern. Ausgenommen sind einige Forderungen, etwa aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, bestimmte Geldstrafen sowie rückständiger Unterhalt, wenn er beim Verfahren entsprechend angemeldet wurde. Was bei Ihnen erlassen wird, klären wir vorab im Erstgespräch.
Wann wird die Restschuldbefreiung aus der SCHUFA gelöscht?
Der Eintrag zur Restschuldbefreiung wird seit 2023 schon 6 Monate nach deren Erteilung bei der SCHUFA gelöscht, nicht mehr nach 3 Jahren. Der Weg zurück zu einem normalen finanziellen Leben ist damit deutlich kürzer.
Was ist nach der Restschuldbefreiung wieder möglich?
Nach der Löschung des SCHUFA-Eintrags ist vieles wieder offen, etwa eine neue Wohnung, ein normales Girokonto ohne Pfändungsschutz, später wieder Verträge und Kredite. Wir empfehlen, langsam und mit Plan zu starten. Im Gespräch zeigen wir Ihnen, worauf Sie in den ersten Monaten achten sollten.
Kann die Restschuldbefreiung noch scheitern?
Nur, wenn Pflichten grob verletzt werden, etwa Einkommen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht werden. Wer ehrlich mitwirkt und seine überschaubaren Pflichten erfüllt, bekommt die Restschuldbefreiung in der Regel zuverlässig. Genau dabei begleiten wir Sie über die gesamte Zeit.
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Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Das Gespräch ist kostenlos, vertraulich und unverbindlich. Sie entscheiden danach in Ruhe, wie es weitergeht.
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„In der Regel nach 3 Jahren ein neuer Anfang.“
Die Restschuldbefreiung ist kein Versprechen ins Blaue, sondern ein gesetzlich geregelter Weg mit einem klaren Ziel. Den ersten Schritt können wir Ihnen nicht abnehmen. Jeden danach schon.
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