Restschuldbefreiung: in der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei
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Am Ende einer Privatinsolvenz steht ein Schlussstrich. Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung, und die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Seit der Reform 2020 geschieht das in der Regel schon nach 3 Jahren (§ 287 InsO).
Drei Jahre klingen lang, wenn man am Anfang steht. Aber es ist ein überschaubarer, geregelter Weg mit einem klaren Ziel, und Sie gehen ihn nicht allein.
Vertraulich Gemeinnützig
Restschuldbefreiung heißt: Schlussstrich
Die Restschuldbefreiung ist das eigentliche Ziel einer Privatinsolvenz. Mit ihr sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Was Sie in der Verfahrenszeit aus dem pfändbaren Teil Ihres Einkommens leisten konnten, ist geleistet. Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Die Befreiung umfasst keine neuen Schulden. Ausnahmen nach § 302 InsO sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO, wenn sie mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurden. Auch Geldstrafen und zinslose Darlehen für Verfahrenskosten bleiben ausgenommen.
Wichtig dabei: Niemand verspricht Ihnen ein Wunder. Es ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren mit klaren Regeln, das in der Regel funktioniert, wenn Sie ehrlich mitwirken.
In einem Satz
Sie halten eine überschaubare Zeit durch, dann sind erfasste Insolvenzforderungen grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. So sieht der Weg dorthin aus:
- 3 Jahre Regeldauer. Seit der Reform 2020 erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung in der Regel 3 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens (§ 287 InsO).
- Existenzminimum bleibt geschützt. Nach der monatlichen Pfändungstabelle bleibt Arbeitseinkommen ohne Unterhaltspflichten bis 1.589,99 Euro unpfändbar (Stand 1. Juli 2026). Auf dem P-Konto beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.590 Euro.
- SCHUFA-Eintrag verschwindet schnell. Die Restschuldbefreiung wird seit 2023 schon 6 Monate nach Erteilung aus der SCHUFA gelöscht.
Ob die Restschuldbefreiung für Sie der richtige Weg ist, klären wir im Erstgespräch.
Termin buchenDer Weg bis zur Restschuldbefreiung
Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden.
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Das Verfahren wird eröffnet
Tag 0Scheitert die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern, erstellen wir mit Ihnen den Verbraucherinsolvenzantrag. Unsere Tätigkeit endet damit. Mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt die Frist. Für Insolvenzgläubiger gelten im eröffneten Verfahren die gesetzlichen Vollstreckungsbeschränkungen. Neue Forderungen sind gesondert zu prüfen.
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Verfahren und anschließende Wohlverhaltensphase
in der Regel 3 JahreIn dieser Zeit erfüllen Sie überschaubare Pflichten: einer Arbeit nachgehen oder sich ernsthaft darum bemühen, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abführen und Änderungen melden. Was Sie zum Leben brauchen, bleibt Ihnen.
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Das Gericht prüft und entscheidet
am Ende der 3 JahreHaben Sie Ihre Pflichten erfüllt, prüft das Gericht den Verlauf und erteilt die Restschuldbefreiung. Die erfassten Insolvenzforderungen sind Ihnen gegenüber grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Wer ehrlich mitwirkt, bekommt sie in der Regel zuverlässig.
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Restschuldbefreiung und SCHUFA
6 Monate danachDie erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar. Der Eintrag zur Restschuldbefreiung wird seit 2023 schon 6 Monate nach Erteilung aus der SCHUFA gelöscht, nicht mehr nach 3 Jahren. Andere Einträge können bestehen bleiben; eine bestimmte Bonität ist nicht garantiert.
Welcher Schritt bei Ihnen als Nächstes dran ist, sagen wir Ihnen ehrlich in einem kurzen Gespräch. Vertraulich und unverbindlich.
Termin buchenWas Sie in den 3 Jahren tun müssen
Die Pflichten sind überschaubar und für die meisten Menschen gut zu erfüllen. Es geht im Kern darum, ehrlich mitzuwirken.
Während das Insolvenzverfahren läuft, fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO). Wir erläutern die Grundlagen bei der Vorbereitung. Unsere Tätigkeit endet mit der Erstellung des Verbraucherinsolvenzantrags.
Nach sechs Monaten wird der Eintrag zur Restschuldbefreiung gelöscht
Lange galt: Auch nach der Restschuldbefreiung bremst der SCHUFA-Eintrag noch jahrelang. Das hat sich 2023 geändert. Der Eintrag wird seitdem schon 6 Monate nach Erteilung gelöscht.
Das verkürzt den Weg zurück in ein normales finanzielles Leben spürbar. Wie der Zeitstrahl genau aussieht:
Das Gericht erteilt die Restschuldbefreiung. Die erfassten Insolvenzforderungen sind grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar.
Der Eintrag steht noch in der Auskunft. Wir empfehlen, in dieser Zeit ruhig und mit Plan zu starten.
Der Eintrag wird gelöscht. Die SCHUFA-Auskunft trägt die Restschuldbefreiung nicht mehr, ein normaler finanzieller Neuanfang ist möglich.
Sie fragen sich, wie der Neustart in Ihrem Fall aussieht? Wir gehen ihn mit Ihnen durch.
Termin buchenWas nach der Restschuldbefreiung wieder möglich ist
Mit dem gelöschten SCHUFA-Eintrag öffnet sich vieles wieder. Wir raten, langsam und mit Plan zu starten, damit der frische Start auch hält.
Damit der Neustart gelingt, sollten Sie ein paar Dinge in den ersten Monaten beachten. Wir zeigen sie Ihnen.
Termin buchenFragen zur Restschuldbefreiung
Ihre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie unser Kontaktformular, wir beantworten sie direkt.
Wann ist man nach der Insolvenz schuldenfrei?
In der Regel nach 3 Jahren. Seit der Reform 2020 erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung regulär 3 Jahre nach Eröffnung des Verfahrens (§ 287 InsO). Die erfassten Insolvenzforderungen sind dann grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar; Ausnahmen bleiben bestehen. Der genaue Verlauf hängt vom Einzelfall ab.
Was ist die Wohlverhaltensphase?
Die Wohlverhaltensphase bezeichnet hier die Zeit nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist. Die reguläre Dreijahresfrist beginnt bereits mit der Eröffnung des Verfahrens. In beiden Abschnitten bestehen Pflichten, deren Einzelheiten sich unterscheiden. Während das Insolvenzverfahren läuft, fällt eine erworbene Erbschaft grundsätzlich vollständig in die Insolvenzmasse (§ 35 InsO). Erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsfrist ist grundsätzlich die Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder herauszugeben (§ 295 InsO).
Werden wirklich alle Schulden erlassen?
Die erfassten Insolvenzforderungen sind Ihnen gegenüber grundsätzlich nicht mehr durchsetzbar (§ 301 InsO). Sie verschwinden rechtlich nicht. Die Befreiung umfasst keine neuen Schulden. Ausnahmen nach § 302 InsO sind insbesondere Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem gesetzlichen Unterhalt und Steuerschulden bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO, wenn sie mit diesem Rechtsgrund angemeldet wurden. Auch Geldstrafen und zinslose Darlehen für Verfahrenskosten bleiben ausgenommen.
Wann wird die Restschuldbefreiung aus der SCHUFA gelöscht?
Der Eintrag zur Restschuldbefreiung wird seit 2023 schon 6 Monate nach deren Erteilung bei der SCHUFA gelöscht, nicht mehr nach 3 Jahren. Der Weg zurück zu einem normalen finanziellen Leben ist damit deutlich kürzer.
Was ist nach der Restschuldbefreiung wieder möglich?
Nach der Löschung des SCHUFA-Eintrags ist vieles wieder offen, etwa eine neue Wohnung, ein normales Girokonto ohne Pfändungsschutz, später wieder Verträge und Kredite. Wir empfehlen, langsam und mit Plan zu starten. Im Gespräch zeigen wir Ihnen, worauf Sie in den ersten Monaten achten sollten.
Kann die Restschuldbefreiung noch scheitern?
Ja. Die gesetzlichen Versagungsgründe reichen über grobe Pflichtverletzungen hinaus. Dazu gehören etwa bestimmte Insolvenzstraftaten, falsche Angaben oder schuldhafte Verletzungen der Erwerbs- und anderer Obliegenheiten (§§ 290, 295, 296 InsO). Welche Voraussetzungen und Antragsfristen gelten, hängt vom jeweiligen Grund ab.
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„In der Regel nach 3 Jahren ein neuer Anfang.“
Die Restschuldbefreiung ist kein Versprechen ins Blaue, sondern ein gesetzlich geregelter Weg mit einem klaren Ziel. Wir unterstützen Sie vom ersten Überblick bis zur Erstellung des Verbraucherinsolvenzantrags.
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