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INSO Salzgitter · Schuldnerberatung

Privatinsolvenz in Salzgitter

Privatinsolvenz in Salzgitter: ein geregelter Weg aus den Schulden.

Wenn die Schulden über den Kopf gewachsen sind, ist die Privatinsolvenz kein Scheitern, sondern ein gesetzlich geregelter Neustart. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, vom ersten Überblick bis zum Insolvenzantrag. Das Erstgespräch bleibt vertraulich.

In der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei Vertraulich

Mensch steht im Morgenlicht auf einem Berggipfel, Sinnbild für den Weg aus den Schulden in ein neues finanzielles Leben
Gemeinnützig, § 305 InsO anerkannt
Jahre bis zur Restschuldbefreiunggesetzlich geregelt, § 287 InsO
In 30 Sekunden

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz

Falls Sie gerade keinen Kopf für lange Texte haben, hier ist alles, was zählt.

Eine Privatinsolvenz ist kein Scheitern, sondern ein Recht. Der Gesetzgeber hat dieses Verfahren genau dafür geschaffen: damit Menschen, die ihre Schulden nicht mehr allein bewältigen, einen geordneten Weg zurück bekommen. Sie sind damit nicht allein, und Sie müssen ihn nicht allein gehen.

In der Regel nach 3 Jahren schuldenfrei. Die Restschuldbefreiung kommt seit der Reform 2020 regulär nach 3 Jahren (§ 287 InsO), nicht mehr nach 6.

Erst wird die Einigung versucht. Die Insolvenz ist nur Plan B. Zuerst verhandeln wir mit Ihren Gläubigern. Oft lässt sich das Verfahren so ganz vermeiden.

Die Beratung kostet die meisten nichts. Bei Bürgergeld, Sozialhilfe oder geringem Einkommen ist das ganze Verfahren kostenfrei.

Wohnung und Auto bleiben meist. Ihre Mietwohnung ist nicht automatisch gefährdet, und ein Auto für den Weg zur Arbeit dürfen Sie in der Regel behalten.

Ihre Beratung bleibt vertraulich. Das Verfahren selbst wird öffentlich bekanntgemacht, von uns aber erfährt niemand etwas. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Schon eine Pfändung auf dem Konto? Dann zählt jeder Tag.

Auch wer in die Privatinsolvenz geht, sollte sein Existenzminimum zuerst sichern, mit einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Ihre Bank muss Ihr Girokonto auf Ihren Antrag umwandeln. Rufen Sie uns an, wir erklären Ihnen die Schritte.

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Was ist das eigentlich?

Privatinsolvenz, einfach erklärt

Die Privatinsolvenz heißt offiziell VerbraucherinsolvenzSie ist das gesetzlich geregelte Verfahren, mit dem Privatpersonen ihre Schulden loswerden, wenn sie diese aus eigener Kraft nicht mehr bezahlen können. Wichtig: Sie greift erst, wenn der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gescheitert ist. Davor steht immer der einfachere Weg.

Erst die Einigung, dann das Verfahren

Bevor überhaupt ein Insolvenzantrag gestellt wird, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden. Nur wenn der scheitert, geht es ins gerichtliche Verfahren. Genau deshalb lässt sich eine Insolvenz oft noch vermeiden.

Am Ende steht die Restschuldbefreiung

Während des Verfahrens führen Sie nur den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ab. Was Sie zum Leben brauchen, bleibt geschützt. Nach in der Regel 3 Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung: Die restlichen Schulden sind erlassen.

Ihr Existenzminimum ist geschützt

Rund 1.590 Euro Ihres Netto-Einkommens im Monat sind unpfändbar, mit Unterhaltspflichten mehr (Stand 1. Juli 2026). Niemand nimmt Ihnen das Geld weg, das Sie zum Leben brauchen.

So läuft es ab

Der Weg in die Privatinsolvenz, in vier Schritten

Bei jedem Schritt steht, was Sie selbst tun und was wir für Sie übernehmen. Sie werden sehen: Das meiste übernehmen wir.

  1. Analyse Ihrer Gesamtverschuldung

    1 Erstberatung
    Was Sie tun

    Bringen Sie bitte möglichst sortierte Unterlagen mit: Mahnungen, Inkasso-Briefe, Kontoauszüge. So holen Sie das Maximum aus dem Termin für sich heraus.

    Was wir tun

    Wir schreiben alle Gläubiger an und ermitteln Ihre Gesamtverschuldung. Danach wissen Sie schwarz auf weiß, wo Sie stehen, und ob die Insolvenz überhaupt der richtige Weg ist.

  2. Außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern

    einige Wochen bis Monate
    Was Sie tun

    Fast nichts. Sie entscheiden nur, welchem Vorschlag Sie zustimmen.

    Was wir tun

    Wir verhandeln mit allen Gläubigern: Ratenpläne, Vergleiche, oft auch Teilerlass. Gelingt die Einigung, sind Sie ohne Insolvenz durch.

    Dem Verbraucherinsolvenzantrag hat zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorauszugehen. Wir führen diesen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch gemäß § 305 InsO für Sie durch. Scheitert der Versuch, stellen wir eine offizielle Bescheinigung nach § 305 InsO aus. Diese ist die Grundvoraussetzung, um danach den eigentlichen Insolvenzantrag bei Gericht einreichen zu können.

  3. Wenn nötig: Antrag auf Privatinsolvenz

    wir bereiten alles vor
    Was Sie tun

    Sie unterschreiben den Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, den wir anhand Ihrer Angaben vorbereitet haben.

    Was wir tun

    Scheitert die Einigung, stellen wir Ihnen die Bescheinigung nach § 305 InsO aus. Wir füllen den Insolvenzantrag mit Ihnen aus und reichen ihn beim Gericht ein. Ab Verfahrenseröffnung müssen Gläubiger und Inkasso Ruhe geben.

  4. Wohlverhaltensphase: durchhalten, dann schuldenfrei

    in der Regel 3 Jahre
    Was Sie tun

    Sie erfüllen überschaubare Pflichten: arbeiten oder sich um Arbeit bemühen, den pfändbaren Teil des Einkommens abführen, Adressänderungen melden usw.

    Was wir tun

    Ab hier läuft das Verfahren über das Gericht und den Treuhänder. Danach sind die restlichen Schulden weg, und seit 2023 verschwindet der Eintrag schon 6 Monate später aus der SCHUFA.

Welcher Schritt bei Ihnen dran ist, klären wir im Erstgespräch.

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Ehrlich abgewogen

Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist ein starkes Werkzeug, aber kein Schritt, den man auf die leichte Schulter nimmt. Wir sagen Ihnen von Anfang an ehrlich, was auf Sie zukommt, beide Seiten.

Das spricht dafür

  • Am Ende steht die Restschuldbefreiung. In der Regel sind Sie nach 3 Jahren schuldenfrei (§ 287 InsO). Was dann noch offen war, ist erlassen.
  • Während des Verfahrens gibt es Pfändungsschutz. Einzelne Gläubiger können nicht mehr eigenmächtig auf Sie zugreifen. Ihr Existenzminimum ist geschützt.
  • Statt wachsender Schulden ein klarer Weg. An die Stelle von Druck und immer neuen Mahnungen tritt ein geregeltes Verfahren mit fester Perspektive.

Das sollten Sie wissen

  • Pfändbares Vermögen kann in das Verfahren einfließen. Was über dem geschützten Existenzminimum liegt, kann zugunsten der Gläubiger verwertet werden. Was das in Ihrem Fall heißt, klären wir vorher.
  • Ihre Kreditwürdigkeit ist vorübergehend eingeschränkt. Das Verfahren führt zu einem SCHUFA-Eintrag. Er wird seit 2023 schon 6 Monate nach der Restschuldbefreiung gelöscht.
  • In der Wohlverhaltensphase gelten Pflichten. Dazu gehört, eine zumutbare Arbeit anzunehmen und Änderungen wie einen Umzug oder ein neues Einkommen mitzuteilen.

Ob die Vorteile in Ihrem Fall überwiegen, sagen wir Ihnen offen im Erstgespräch.

Oder lieber zurückrufen lassen? Zum Rückruf-Formular
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Der Hoffnungsanker

Nach 3 Jahren beginnt ein neues Kapitel

Die Privatinsolvenz hat einen Anfang und ein Ende. In der Regel nach 3 Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Was danach noch offen war, ist erlassen. Und der Eintrag in der SCHUFA verschwindet schneller, als die meisten denken.

Jahre bis zur RestschuldbefreiungRegeldauer seit der Reform 2020 (§ 287 InsO)
Monate, dann ist der SCHUFA-Eintrag wegseit 2023 nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Euro Restschulden danachwas übrig war, ist erlassen, und Sie starten neu
Was kostet das?

Für die meisten: gar nichts.

0 €für die meisten Menschen, die zu uns kommen

  • ErstgesprächÜberblick, Einschätzung, nächste Schritte 0 € mit Bescheid,
    sonst 100 €
  • Außergerichtliches Verfahren bei Bürgergeld oder Sozialhilfebei uns kostenfrei 0 €
  • Außergerichtliches Verfahren bei geringem Einkommen (wir führen die entsprechende Prüfung durch)bei uns kostenfrei 0 €
  • Alle anderenbesprechen wir im Erstgespräch, bevor Kosten entstehen klären wir vorher
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Wer Sie begleitet

Ein gemeinnütziger Verein, der nichts an Ihrer Notlage verdient

Träger der Beratungsstelle ist die Schuldnerberatung für Menschen in Niedersachsen e. V. mit Sitz in Braunschweig, eingetragen beim Amtsgericht Braunschweig (VR 201426). Wir sind vom Land Niedersachsen als geeignete Stelle nach § 305 InsO anerkannt, dürfen also den außergerichtlichen Einigungsversuch durchführen und die nötige Bescheinigung für das Gericht ausstellen. Keine Provisionen, keine Umschuldungskredite, keine versteckten Gebühren.

Anerkannt nach § 305 InsO Vom Land Niedersachsen als geeignete Stelle anerkannt. Wir begleiten Einigungsversuch und Insolvenzantrag.
Schweigepflicht Von uns erfährt niemand etwas über Ihre Beratung. Auch anonyme Erstanfragen sind möglich.
Schnelle Termine Andernorts wartet man oft Monate. Bei uns gibt es Termine meist in derselben Woche.
Auf Augenhöhe Kein Amtsdeutsch, keine Belehrungen. Wir erklären alles so, dass es jeder versteht.
Einzugsgebiet

Privatinsolvenz-Beratung für ganz Salzgitter

Vor Ort in Salzgitter, Albert-Schweitzer-Straße 42, nach Vereinbarung. Auf Wunsch auch telefonisch oder per Video. Für den ersten Schritt müssen Sie nicht einmal das Haus verlassen.

Salzgitter-Lebenstedt Salzgitter-Bad Thiede Gebhardshagen Salder Hallendorf
Häufige Fragen

Fragen zur Privatinsolvenz

Ihre Frage ist nicht dabei? Nutzen Sie unser Kontaktformular, wir beantworten sie direkt. Mehr unter Häufige Fragen.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz (offiziell Verbraucherinsolvenz) ist das gesetzlich geregelte Verfahren, mit dem Privatpersonen ihre Schulden loswerden, wenn sie diese nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen können. Am Ende steht die Restschuldbefreiung: Die restlichen Schulden werden erlassen.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

Seit der Gesetzesreform 2020 dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung in der Regel 3 Jahre (§ 287 InsO). Danach werden Ihnen die restlichen Schulden erlassen.

Muss es immer eine Privatinsolvenz sein?

Nein. Zuerst versuchen wir eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern, zum Beispiel über Ratenpläne oder einen Vergleich mit Teilerlass. Die Privatinsolvenz ist erst der nächste Schritt, wenn diese Einigung scheitert.

Verliere ich in der Privatinsolvenz meine Wohnung oder mein Auto?

Ihre Mietwohnung ist durch die Insolvenz nicht automatisch gefährdet. Ein Auto dürfen Sie in der Regel behalten, wenn Sie es für den Weg zur Arbeit brauchen. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir im Erstgespräch.

Was passiert nach der Privatinsolvenz mit meinem SCHUFA-Eintrag?

Die Restschuldbefreiung wird seit 2023 schon 6 Monate nach Erteilung aus der SCHUFA gelöscht, nicht mehr nach 3 Jahren. Der Weg zurück zu einem normalen finanziellen Leben ist damit deutlich kürzer.

Was kostet die Beratung zur Privatinsolvenz in Salzgitter?

Für Bürgergeld- und Sozialhilfe-Empfänger sowie Geringverdiener ist das gesamte außergerichtliche Verfahren bei uns kostenfrei. Alles andere besprechen wir offen, bevor Kosten entstehen.

Kontakt

Machen Sie heute den ersten Schritt

Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Das Gespräch ist vertraulich und unverbindlich. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob und wie es weitergeht.

Termine vor Ort in Salzgitter (Albert-Schweitzer-Straße 42) nach Vereinbarung, außerdem telefonisch oder per Video. Abendtermine auf Anfrage.

Rückruf anfordern

Wir melden uns werktags, diskret und ohne Drängen.

Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf, vertraulich und ohne Weitergabe an Dritte (Art. 13 DSGVO). Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

„Ich hätte viel früher anrufen sollen.“

Diesen Satz hören wir fast jeden Tag. Warten macht Schulden nicht kleiner, nur den Druck größer. Ein Anruf genügt, und Sie tragen das nicht mehr allein.

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