Privatinsolvenzen
Darf ich während der Insolvenz ein Auto behalten?
Die Privatinsolvenz ist ein rechtlicher Prozess, der es einer Person ermöglicht, ihre Schulden zu bereinigen und einen finanziellen Neuanfang zu machen.

Wichtige Fakten für Betroffene – Ihre Insolvenzberatung Salzgitter klärt auf
Viele Menschen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, stellen sich die Frage: Darf ich mein Auto trotz Privatinsolvenz behalten? Gerade in ländlichen Regionen wie Salzgitter ist ein Fahrzeug oft unverzichtbar, um zur Arbeit zu kommen, Arzttermine wahrzunehmen oder Einkäufe zu erledigen. Ihre Insolvenzberatung Salzgitter erklärt Ihnen, unter welchen Bedingungen Sie Ihr Auto auch während des Insolvenzverfahrens nutzen dürfen.
Grundsätzliches: Was passiert mit Vermögen bei der Privatinsolvenz?
Wenn ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, geht das gesamte pfändbare Vermögen zunächst auf den Insolvenzverwalter über. Dieser soll aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen möglichst viel Geld für die Gläubiger erzielen. Dazu zählt grundsätzlich auch ein Pkw. Aber: Nicht jedes Auto muss automatisch verkauft werden!
Der Gesetzgeber hat Ausnahmen geschaffen, wenn das Fahrzeug für die Lebensführung oder Erwerbstätigkeit notwendig ist.
Wann darf ich mein Auto behalten?
Sie dürfen Ihr Fahrzeug behalten, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
1. Berufliche Notwendigkeit
Ihr Auto ist erforderlich, um Ihren Arbeitsplatz zu erreichen.
Öffentliche Verkehrsmittel sind keine zumutbare Alternative.
Sie benötigen das Fahrzeug für Ihre berufliche Tätigkeit (z. B. Außendienst).
2. Gesundheitliche Gründe
Das Fahrzeug wird für Arztbesuche oder therapeutische Maßnahmen benötigt.
Sie sind körperlich eingeschränkt und auf ein Auto angewiesen.
3. Unwirtschaftlichkeit eines Verkaufs
Das Auto hat nur noch einen sehr geringen Restwert (z. B. unter 2.000 €).
Ein Verkauf würde kaum einen Ertrag für die Gläubiger bringen.
4. Fahrzeug gehört nicht Ihnen
Das Auto ist geleast oder finanziert und gehört formal einer Bank oder Leasinggesellschaft.
In diesem Fall wird das Fahrzeug nicht zur Insolvenzmasse gerechnet, sofern die Raten bezahlt werden.
Wie weist man die Notwendigkeit nach?
Es reicht nicht aus, die berufliche oder gesundheitliche Notwendigkeit einfach zu behaupten. Der Insolvenzverwalter prüft genau und verlangt Nachweise wie:
Bescheinigung des Arbeitgebers über Arbeitsort und Arbeitszeiten
Ärztliche Atteste bei gesundheitlichen Einschränkungen
Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel als Nachweis der Unzumutbarkeit
Tipp Ihrer Insolvenzberatung Salzgitter: Bereiten Sie diese Nachweise schon frühzeitig vor, um Diskussionen zu vermeiden.
Was passiert bei finanzierten oder geleasten Autos?
Bei einem finanzierten Auto haben Sie eine Vereinbarung mit einer Bank. Der Wagen gehört erst nach Zahlung aller Raten Ihnen. In der Insolvenz prüft der Insolvenzverwalter:
Ob Sie die Raten weiterhin bezahlen können
Ob eine Fortführung des Vertrags wirtschaftlich sinnvoll ist
Bei Leasingfahrzeugen können die Gesellschaften den Vertrag kündigen, müssen es aber nicht. Auch hier entscheidet oft die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit.
Wichtig: Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrer Insolvenzberatung Salzgitter, bevor Sie Zahlungsprobleme riskieren.
Beispiel aus der Praxis
Frau M. aus Salzgitter arbeitet in einem Pflegeheim im Schichtdienst. Ohne eigenes Auto könnte sie die wechselnden Dienstzeiten nicht erreichen. Da öffentliche Verkehrsmittel nachts nicht fahren, durfte sie ihr acht Jahre altes Auto trotz Privatinsolvenz behalten.
Herr K. hingegen, der nur 5 km von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt und über eine gute Busverbindung verfügte, musste sein Fahrzeug verkaufen lassen.
Sonderfall: Auto bei Selbstständigkeit
Sind Sie selbstständig tätig (z. B. als Handwerker, Pflegedienstleister oder Lieferfahrer), wird ein Auto oft als Betriebsmittel eingestuft. Dann ist es besonders wichtig, gut dokumentieren zu können, dass der Wagen für Ihre Existenzsicherung gebraucht wird.
Ihre Insolvenzberatung Salzgitter hilft Ihnen, die richtigen Argumente und Nachweise zusammenzustellen.
Verkauf eines Autos während der laufenden Insolvenz
Ein besonders wichtiger Punkt: Ein Verkauf Ihres Autos während eines laufenden Insolvenzverfahrens ist nur in engen Ausnahmefällen erlaubt.
Der Fahrzeugbrief liegt in der Regel beim Insolvenzverwalter.
Ohne dessen Zustimmung ist ein Verkauf nicht möglich.
Wird das Fahrzeug dennoch verkauft, fällt der gesamte Erlös in die Insolvenzmasse.
Der Gesetzgeber wertet den Verkaufserlös grundsätzlich als Neuerwerb, der an die Gläubiger abgeführt werden muss. Nur in sehr seltenen Fällen, z. B. wenn das Fahrzeug bereits freigegeben wurde oder der Erlös nachweislich zur Deckung notwendiger Lebenshaltungskosten dient, darf der Schuldner das Geld behalten.
Tipp: Sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Insolvenzverwalter bevor Sie über einen Verkauf nachdenken!
Fazit: Gute Vorbereitung erhöht die Chancen
Ob Sie Ihr Auto in der Insolvenz behalten dürfen, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Grundsätzlich ist ein Fahrzeug nicht automatisch pfändbar, wenn es für Beruf oder Gesundheit notwendig ist oder einen nur geringen Wert hat.
Unser Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Ihre Insolvenzberatung in Salzgitter klärt für Sie alle Details und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu sichern.
Häufige Fragen zur Autofrage in der Privatinsolvenz
Kann ich ein neues Auto während der Insolvenz kaufen?
In der Regel ja, wenn der Kaufpreis angemessen ist und keine neuen Schulden entstehen. Teure Fahrzeuge sind nicht erlaubt.
Was passiert, wenn mein Auto während der Insolvenz kaputtgeht?
Eine Reparatur oder ein Austausch muss wirtschaftlich sinnvoll sein. Sprechen Sie dazu unbedingt vorher mit Ihrem Insolvenzverwalter.
Muss ich den Insolvenzverwalter über mein Auto informieren?
Ja. Alle Vermögenswerte – auch ein Auto – müssen im Insolvenzantrag angegeben werden.
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